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Namensänderung

Angleichungserklärung

Grundsätzlich bleibt ein einmal erworbener Name auch nach einem Wechsel des für die Namensführung maßgebenden Rechts unberührt (Grundsatz der Namenskontinuität). Das neue Recht entscheidet darüber, ob und in welcher Weise der Name geändert werden kann.

Namensänderung

Die Angleichungserklärung eröffnet einer Person die Möglichkeit zur Namensänderung, wenn sie ihren Namen nach einem ausländischen Recht erworben hat und sich der Name fortan nach deutschem Recht richtet.

Dies ist immer dann der Fall, wenn eine ausländische Person die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt. Die Möglichkeit der Namensangleichung haben auch anerkannte Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

Im Rahmen der Angleichungserklärung

  • kann die deutschsprachige Form des Familiennamens angenommen werden.
  • kann die deutschsprachige Form des Vornamens angenommen werden. Existiert eine deutschsprachige Form des Vornamens nicht, so kann ein anderer Vorname gewählt werden.
  • können Bestandteile des Namens, die das deutsche Recht nicht kennt, abgelegt werden.
  • können aus einem mehrgliedrigen Namen (zum Beispiel Eigennamen oder eine Namenskette) Vor- und Familiennamen bestimmt werden.
  • können bei Fehlen von Vor- oder Familiennamen solche Namen gewählt werden. Dies betrifft den Fall, dass eine Person nur einen Eigennamen führt.
  • kann die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namens angenommen werden.

Vertriebene, Flüchtlinge, Spätaussiedler

Die gleichen Möglichkeiten der Namensangleichung bestehen auch für den Personenkreis der Vertriebenen, Flüchtlinge und Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz.

Zusätzlich zu den oben genannten Möglichkeiten der Namensangleichung kann dieser Personenkreis auch die Übersetzung des Familiennamens annehmen. 

Über die für die Abgabe einer solchen Erklärung vorzulegenden Unterlagen, erkundigen Sie sich bitte bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Standesamt.

Adresse / Kontakt

Standesamt
Standesamt
Rathaus Bochum
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-1951
Faxnummer
0234 910-2330
E-Mail Adresse
standesamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Standesamt einen Termin. Termine können über die Online-Termin-Funktion oder auch telefonisch unter 0234 910-1951 gebucht werden.
 

Das Bild zeigt das Rathaus in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

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