Die “Charta der Vielfalt” ist eine Initiative, die sich zum Ziel gesetzt hat, die Vielfalt unter Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Wirtschaft und öffentlichem Dienst zu fördern und optimal zu nutzen. Die Bundesregierung befürwortet und unterstützt die Idee; Bundeskanzlerin Angela Merkel ist Schirmherrin. Die Initiative will Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Unternehmenskultur in Deutschland voranbringen.
Mit Unterstützung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Prof. Dr. Maria Böhmer, haben die Unternehmen DaimlerChrysler, Deutsche BP, Deutsche Bank und Telekom die “Charta der Vielfalt” im Dezember 2006 ins Leben gerufen.
Der Startschuss der Charta-Initiative in Deutschland war der 21. März 2007, als weitere 32 Unternehmen und öffentliche Einrichtungen die Charta der Vielfalt unterzeichneten. Der 2010 gegründete gemeinnützige Verein Charta der Vielfalt e.V. ist eine Public Private Partnership mit aktuell 19 Konzernen als Vereinsmitglieder und Prof. Dr. Böhmer als festes Vorstandsmitglied. Eine 2011 gegründete Geschäftsstelle koordiniert inzwischen die Initiative. Bis heute ist die Gruppe der Unterzeichner auf mehr als 3000 gewachsen und setzt sich zusammen aus Großunternehmen, klein- und mittelständischen Unternehmen, Kleinstunternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Vereinen, Verbänden und Stiftungen.
Mit der Unterzeichnung der Urkunde zur Charta der Vielfalt verfolgt die Stadt Bochum das Ziel, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität.
Wie alle Unterzeichner der Charta hat die Stadt Bochum erkannt: Vielfalt ist auch ein wirtschaftlicher Erfolgsfaktor. Denn die Vielfalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren unterschiedlichen Fähigkeiten und Talenten eröffnet Chancen für innovative und kreative Lösungen, mit denen sich die Herausforderungen des modernen Wirtschafts- und Arbeitslebens erfolgreicher meistern lassen. Ein Potential, auf das gerade in schwierigen Zeiten nicht verzichtet werden kann.
Charta der Vielfalt in Bochum - wie kam es dazu?
Frau Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz hat für die Stadt Bochum die Charta bereits im Frühjahr 2008 unterzeichnet. Der Frauenbeirat hatte auf die Initiative aufmerksam gemacht, die auch vom Ausschuss für Migration und Integration unterstützt wird. Auch der Verwaltungsvorstand stimmte zu. Die Stadt Bochum zählte zu diesem Zeitpunkt zu den ersten Kommunen, die sich der Initiative angeschlossen haben.
Dr. Uwe Franke, Vorstand der Deutschen BP AG und Botschafter der Charta, überreichte am 10. Juni 2008 im Rathaus der Stadt Bochum die Beitritts-Urkunde an Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz.
“Ich gratuliere der Stadt Bochum zu ihrem Beitritt zur Charta der Vielfalt”, sagte Dr. Franke. “Die Anerkennung und Wertschätzung von Vielfalt der Beschäftigten und der Kundschaft als positive Ressource macht uns und unsere Organisation offener und eröffnet den Weg zu neuen und ungewöhnlichen Perspektiven. Dies ist notwendig, um den Herausforderungen einer zunehmenden Globalisierung und dem demografischen Wandel begegnen zu können.”
Oberbürgermeisterin Dr. Ottilie Scholz nahm die Urkunde für die Stadt mit den Worten entgegen: “Eine fortschrittliche Verwaltung stellt sich den Herausforderungen der Zukunft und gestaltet die gesellschaftliche Realität eines Gemeinwesens entscheidend mit. Wir als Stadt Bochum fühlen uns den Grundsätzen, die die Charta beschreibt, verpflichtet. Ich bin stolz, dass mit der Deutschen BP AG ein bedeutendes, in Bochum ansässiges Unternehmen zu den Initiatoren und Erstunterzeichnern gehört. Es wäre schön, wenn auch andere Bochumer Unternehmen der Charta der Vielfalt beitreten würden.”
Die Selbstverpflichtung der Stadtverwaltung Bochum zu den sechs Punkten der Charta bindet alle Bereiche der Verwaltung und alle Beschäftigten. Um die Ziele zu erreichen, wird die Ausrichtung der Verwaltung hin zum Diversity-Management fortgeführt. Durch die jährliche Berichtspflicht wird sichtbar, welche Erfolge erzielt werden und an welchen Stellen weitere Anstrengungen nötig sind.