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Dienstleistungen und Infos

Namensänderung

Dienstleistungen und Infos

Sie möchten eine Namensänderung beantragen und suchen Informationen dazu, was vorausgesetzt oder zu beachten ist.

Es ist zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine personenstandsrechtliche oder eine öffentlich-rechtliche Namensänderung handelt.

Personenstandsrechtliche Namensänderung

Die Änderung von Namen nach dem Personenstandsgesetz erfolgt durch Erklärung der beteiligten Personen gegenüber dem zuständigen Standesamt.

Hierunter werden folgende Erklärungen erfasst:

  • Nachträgliche Erteilung von Vornamen eines Kindes
  • Erklärung zum Familiennamen eines Kindes
  • Erklärung zum in der Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft zu führenden Namen der Eheleute beziehungsweise Lebenspartner
  • Erklärung über die nach Auflösung einer Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft zu führenden Namen

Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Die Änderung von Namen nach dem Namensänderungsgesetz erfolgt durch Stellung eines begründeten Antrags, über den durch die zuständige Verwaltungsbehörde entschieden wird.

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Zuständigkeit

Personenstandsrechtliche Namensänderung:
Für die Entgegennahme einer Erklärung über eine personenstandsrechtliche Namenserklärung ist das Standesamt, bei dem das Personenstandsregister geführt wird, das heißt, das Standesamt, das die Geburt (bei Erklärungen zur Namensführung von Kindern) beziehungsweise die Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft (bei Erklärungen zur Namensführung in oder nach Auflösung der Ehe beziehungsweise Lebenspartnerschaft) beurkundet hat.
Ist der Personenstandsfall nicht in einem deutschen Personenstandsregister beurkundet, so ist das Standesamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Erklärenden beziehungsweise der/die Erklärende seinen/ihren Wohnsitz oder seinen/ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt I in Berlin zuständig.
Die Erklärung kann aber auch von jedem anderen Standesamt beurkundet werden. Zur Wirksamkeit leitet das beurkundende Standesamt die Erklärung an das zuständige Standesamt weiter.

Öffentlich-rechtliche Namensänderung:
Für die Entscheidung über den Antrag auf Änderung eines Namens auf Grund des Namensänderungsgesetzes ist die Namensänderungsbehörde des Wohnsitzes zuständig.

Fristen

Für die Namenserklärung sind in der Regel keine Fristen einzuhalten. Ob im Einzelfall doch Fristen gelten, können Sie beim Standesamt erfragen (Telefon: 0234 910-1951).

Auch für den Antrag auf Änderung von Vor- oder Familiennamen nach dem Namensänderungsgesetz sind keine Fristen einzuhalten.

Termine im Standesamt Bochum können Sie online oder telefonisch buchen.

Hinweis:
Die Online-Buchung von Terminen für die Auskunft beziehungsweise die Stellung eines Antrages auf öffentlich-rechtliche Namensänderung ist nicht möglich. Vereinbaren Sie bitte telefonisch (0234 910-1951) einen Termin.

Weitere Hinweise (gelten für alle vorstehenden Arten der Namensänderung)

  • Alle benötigten Unterlagen sind im Original vorzulegen.
  • Schriftstücke, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen, die durch einen amtlich anerkannten Dolmetscher angefertigt worden ist. Werden Schriftstücke vorgelegt, die im Original in anderen als lateinischen Schriftzeichen ausgestellt sind, ist die Übersetzung nach ISO-Norm R9 vorzunehmen. In diesem Falle ist eine Kopie des Originals durch den Dolmetscher mit der Übersetzung zu verbinden.
  • Versteht ein Beteiligter die deutsche Sprache nicht, so ist ein Dolmetscher mitzubringen. Der Dolmetscher muss volljährig und geschäftsfähig sein und hat seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
    Sollten Kosten für die Tätigkeit des Dolmetschers entstehen, sind diese von den Beteiligten selbst zu tragen.

Grundsätzlich sind Namensänderungen (Wiederannahme des Geburtsnamens, behördliche Namensänderung, et cetera) mittels Bescheinigung über die Namensänderung nachzuweisen.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Bochum (Personenstandsangelegenheiten) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Eine Übersicht der Gebühren finden Sie hier.

Die Gebühr für die öffentlich-rechtliche Namensänderung kann bis zu 256 Euro (für die Änderung von Vornamen) beziehungsweise bis zu 1022 Euro (für die Änderung von Familiennamen) betragen und wird für den Einzelfall festgelegt.

Adresse / Kontakt

Standesamt
Rathaus Bochum
Ebene 3
Willy-Brandt-Platz 2-6
44777 Bochum

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44787 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-1951
Faxnummer
0234 910-2330
E-Mail Adresse
standesamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie für Ihren Besuch im Standesamt einen Termin. Termine können über die Online-Termin-Funktion oder auch telefonisch unter 0234 910-1951 gebucht werden.

Am Infoschalter des Standesamtes sind während der Öffnungszeiten auch Vorsprachen ohne Termin möglich. 

Das Bild zeigt das Rathaus in Bochum

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet das Parkhaus P3 am Rathaus / Bildungs- und Verwaltungszentrum.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

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