Wir freuen uns, dass Sie sich entschlossen haben, im Standesamt Bochum zu heiraten, so wie jährlich etwa 1.500 weitere Paare.
Allgemeine Informationen rund um die Trauung
Anmeldung zur Eheschließung
Haben sich nach der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in Ihren persönlichen Verhältnissen ergeben, sind Sie zum Beispiel umgezogen, haben ein Kind bekommen oder wurden gar adoptiert? Bitte teilen Sie solche Änderungen unverzüglich dem Standesamt mit, bei dem Sie Ihre Eheschließung angemeldet haben. Ansonsten kann es sein, dass am Tag der Eheschließung noch weitere Prüfungen erforderlich sind. Im schlimmsten Fall kann es sein, dass Ihre Eheschließung nicht erfolgen kann.
Am Tag der Eheschließung dürfen Sie alles vergessen, bis auf Ihre Ausweise! Wenn Sie gerne Trauzeugen bei Ihrer Zeremonie dabei haben möchten, beachten Sie bitte, dass Sie maximal zwei Zeugen benennen können. Diese müssen volljährig sein und dürfen ihre Ausweise ebenfalls nicht vergessen.
Im Flur, Im, Rahtausinnenhof und vor den Gebäuden können Reiskörner und Blütenteppich ungewollte Rutschpartien verursachen. Damit Ihre Feststimmung nicht durch einen Unfall getrübt wird, bitten wir Sie und Ihre Gäste auf diesen Brauch zu verzichten. Dies gilt auch für die Verwendung von Konfettikanonen.
Für Fotoaufnahmen und Videoaufnahmen im Trauzimmer und Rathausinnenhof gilt, dass jede gewerbliche Tätigkeit einschließlich Werbung untersagt ist. Hiervon ausgenommen sind natürlich Berufsfotografen, die durch Sie beauftragt werden.
Um den würdigen Rahmen Ihrer Trauung nicht zu beeinträchtigen, stimmen Sie bitte Foto- oder Videoaufzeichnungen mit Ihrem Standesbeamten vor dem Hochzeitstag ab.
An Ihrem Hochzeitstag dürfen sie während der Trauung mit einem Fahrzeug im Rathausinnenhof parken. Hinweise dazu erhalten Sie zusammen mit der Bestätigung über die erfolgte Anmeldung Ihrer Eheschließung. Bitte achten Sie beim Befahren des Rathausvorplatzes auf Fußgänger*innen und fahren Sie Schrittgeschwindigkeit.
Die Zufahrt erfolgt über die Kreuzung Westring / Willy-Brandt-Platz. Gäste finden Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage P3 (Zufahrt über den Westring).
Das Foyer und die Flurbereiche vor den Trauzimmern dienen nur als Aufenthaltsbereich für wartende Hochzeitsgesellschaften. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass dort nach der Eheschließung Sektempfänge, spontane Feiern oder sonstige Veranstaltungen nicht gestattet werden können, da nachfolgende Eheschließungen hierdurch gestört werden. Beachten Sie bitte auch, dass vor den Trauzimmern und im Innenhof des Rathauses keine lärmenden Aktionen durchgeführt werden dürfen. Auch Sie hätten sicher kein Verständnis dafür, dass der besondere Augenblick, wenn Sie Ihrem Partner/Ihrer Partnerin das Ja-Wort geben, durch lautes Hupen oder Lärm von draußen gestört wird.
Bitte setzen Sie hierüber auch Ihre Freunde und Angehörigen in Kenntnis, denn wir möchten, dass jede Hochzeit hier im Standesamt Bochum ein besonderes Ereignis im Leben des Brautpaares ist, an das sich alle Beteiligten stets gerne erinnern werden.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Wenn Sie umziehen
- Falls Sie innerhalb Bochums umziehen, müssen Sie sich ummelden.
- Ziehen Sie erstmalig nach Bochum zu, müssen Sie sich anmelden.
- Werden Sie nach der Hochzeit Ihren Wohnsitz außerhalb Bochums nehmen, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Eine Abmeldung in Bochum ist nicht erforderlich.
Wenn Sie den Namen des Ehepartners annehmen
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Sie benötigen neue Ausweisdokumente (Pass, Personalausweis). Personalausweis und Reisepass können nicht geändert werden. In Bochum können Sie bis zu acht Wochen vor dem geplanten Eheschließungstermin beim Bürgerbüro neue Papiere beantragen.
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Sie müssen daran denken, Ihren Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief ändern zu lassen
Unsere Bürgerbüros helfen
Alle diese Dinge können Sie in unseren Bürgerbüros erledigen. Auf Wunsch können Sie dort gegen Gebühren auch einen neuen Kartenführerschein mit Ihrem geänderten Namen beantragen.