Die Anmeldung zur Eheschließung ist zur Prüfung der Ehefähigkeit in rechtlicher Hinsicht und zur Ermittlung etwaiger Eheverbote erforderlich. Die Anmeldung kann persönlich oder schriftlich erfolgen
Mindestalter
Wer vor einem deutschen Standesamt die Ehe schließen möchte, muss volljährig sein, also mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 1303 Bürgerlichens Gesetzbuch – BGB).
Wohnsitz
Für die Entgegennahme einer Anmeldung der Eheschließung ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk einer der Verlobten seinen Wohnsitz hat. Bei mehreren Wohnsitzen eines Verlobten oder bei unterschiedlichem Wohnsitz beider Verlobten, können Sie also frei wählen.
Sollte keiner der Verlobten einen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, ist die Ehe bei dem Standesamt anzumelden, bei dem auch die Eheschließung stattfinden soll.
Fristen
Die Anmeldung zur Eheschließung ist frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin möglich. Wir empfehlen Ihnen, innerhalb dieses Zeitrahmens den Wunschtermin möglichst frühzeitig mit uns abzustimmen.
Ort der Eheschließung
Es ist schön, die Wahl zu haben: Sie können sich jederzeit für eine Hochzeit bei uns in Bochum entscheiden, auch wenn Sie nicht Ihren Wohnsitz in Bochum haben. In diesem Fall lohnt sich sicher auch ein Blick in die verschiedenen Trauzimmer der Stadt Bochum.
Sollte dies Ihr Wunsch sein, melden Sie bitte zunächst die Eheschließung bei dem für Sie zuständigen Standesamt an und teilen dort mit, dass Sie in Bochum heiraten möchten. Das dortige Standesamt wird uns dann die Unterlagen zusenden, damit Ihre Eheschließung bei uns durchgeführt werden kann.
Im Gegensatz dazu können Sie als Bochumer Bürger natürlich auch in jedem anderen Ort im Bundesgebiet oder auch im Ausland heiraten. Im Ausland geschlossene Ehen werden bei uns grundsätzlich dann anerkannt, wenn die Trauung nach den landesüblichen Gesetzen und von den zuständigen Stellen in der vorgeschriebenen Form durchgeführt worden ist.
Namensführung in der Ehe
Nachstehend sind alle Möglichkeiten zur Namensführung nach deutschem Recht in Kurzform aufgelistet:
- Jeder von Ihnen behält seinen bisherigen Namen
Dabei ist es unerheblich, ob Sie bereits verheiratet waren oder einen Doppelnamen führen. Durch die Eheschließung ändert sich die Namensführung zunächst nicht. Allerdings können Sie sich später immer noch anders entscheiden und eine der unten aufgeführten Möglichkeiten wählen. Fristen sind hierbei nicht zu beachten. Der Name der Kinder wird bei der Geburt des ersten Kindes festgelegt.
- Es wird ein gemeinsamer Ehename gewählt
Zum gemeinsamen Ehenamen können Sie
- den Geburtsnamen eines der beiden Partner oder
- den am Tage der Eheschließung von einem Beteiligten geführten Familiennamen (Ehename oder Lebenspartnerschaftsname einer früheren Ehe oder Lebenspartnerschaft)
bestimmen.
Wenn Sie sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, werden die aus dieser Ehe stammenden Kinder ebenfalls diesen Namen als Geburtsnamen erhalten.
Der Partner, dessen Name nicht zum gemeinsamen Ehenamen bestimmt wurde, hat das Recht, dem gemeinsamen Ehenamen den Geburtsnamen oder den vor der Eheschließung geführten Familiennamen voranzustellen oder anzufügen. Diese Namensführung stellt ein persönliches Recht dar und kann daher nicht auf den Ehepartner oder auf gemeinsame Kinder übertragen werden.
Bitte bedenken Sie:
Wenn Sie sich für einen gemeinsamen Ehenamen entscheiden, kann für die Dauer der Ehe an dieser Namenswahl keine Änderung vorgenommen werden.
Eine Voranstellung oder Hinzufügung eines Namens zu dem gemeinsamen Ehenamen ist auch nach der Eheschließung möglich. Eine Frist ist hierbei nicht zu beachten.
Ebenso kann der vorangestellte oder hinzugefügte Name durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten jederzeit abgelegt werden. Anschließend ist die erneute Voranstellung oder Hinzufügung eines Namens ausgeschlossen.
Besteht der voranzustellende oder hinzuzufügende Name aus zwei (oder mehr) Namen, so kann nur einer der Namen vorangestellt oder hinzugefügt werden.
Neue Ausweispapiere bereits vor der Eheschließung beantragen
Möchten Sie den Namen Ihres zukünftigen Ehepartners annehmen, benötigen Sie nach der Eheschließung neue Ausweisdokumente, da Personalausweis und Reisepass nicht geändert werden können. In Bochum können Sie bis zu acht Wochen vor dem geplanten Trautermin beim Bürgerbüro neue Papiere beantragen.
Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Zusammenhang beim Bürgerbüro die Bescheinigung über die Anmeldung zur Eheschließung vorlegen müssen.
- Weitere Informationen zur Ausstellung von Reisepässen und Personalausweisen