Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum (Personenstandsangelegenheiten) und der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW.
Allgemeine Verwaltungsgebühren für Personenstandsangelegenheiten
Übersicht der Gebühren
Dienstleistungen und Infos
Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum
Allgemeine Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum vom 19. Dezember 1991 mit späteren Änderungen (Auszug)
§1
Gegenstand der Verwaltungsgebühr
(1) Für die in dem anliegenden Gebührentarif aufgeführten Amtshandlungen und sonstigen Tätigkeiten (Verwaltungsleistungen) der Stadt Bochum werden Verwaltungsgebühren nach dieser Satzung erhoben.
(2) Die Erhebung von Verwaltungsgebühren aufgrund anderer bundes- oder landesrechtlicher Vorschriften bleibt unberührt.
Anlage zu § 1 (Gebührentarif)
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Personenstandswesen
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW – AVwGebO NRW)
Vom 8. August 2023
§1
(1) Für die im anliegenden Allgemeinen Gebührentarif (Anlage) genannten Amtshandlungen werden die dort genannten Kosten erhoben. Der Allgemeine Gebührentarif ist Bestandteil dieser Verordnung; dasselbe gilt für die Anhänge 1 bis 5 zu einzelnen Tarifstellen.
2.2.2.2
Öffentlich-rechtliche Namensänderungen
2.2.2.2.1
Änderung oder Feststellung eines Familiennamens
Gebühr: Euro 50 bis 1.200
2.2.2.2.2
Änderung eines Vornamens
Gebühr: Euro 50 bis 300
Anmerkung:
Die Vergütung für einen zugezogenen Dolmetscher sowie für einen auf Wunsch der Eheschließungen besonderen Aufwand im Rahmen der Eheschließungen ist als Auslage nach §10 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. August 1999 (GV. NRW. S.524) zu erheben.