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Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion

Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Istanbul-Konvention

Referat für Gleichstellung, Familie und Inklusion

Umgangssprachlich heißt das Übereinkommen „Istanbul-Konvention“ da es dort 2011 unterzeichnet wurde.

Der korrekte Titel lautet: 
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

2014 trat das Menschenrechtsabkommen in Kraft.

Die Konvention wurde bisher von 47 Staaten in Europa unterzeichnet und in 34 davon in geltendes Recht umgewandelt.
In Deutschland ist sie 2017 ratifiziert worden und 2018 in Kraft getreten.

Die Istanbul-Konvention ist in vier Handlungsfelder unterteilt.

Diese sind:

  1. Prävention von Gewalt
  2. Schutz vor Gewalt
  3. Strafverfolgung
  4. Koordinierte Politik zur Umsetzung

Das Ziel ist: Geschlechtsspezifische Gewalt zu bekämpfen und Frauen und Mädchen davor zu schützen.

Wirklich revolutionär ist, dass im Konventionstext Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung von Frauen definiert und sie auf die ungleichen Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen zurückgeführt wird.

Diese Anerkennung der Ursachen von Gewalt und die Verbindlichkeit der Konvention sind wichtig für die Frauenrechtsarbeit!

Das Netzwerk „Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt Bochum“, stellt sich der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe Gewalt gegen Frauen und Mädchen und häusliche Gewalt zu bekämpfen.

Ein Leben frei von jeder Form von Gewalt muss für jeden Menschen (Frauen, Männer und nicht binären Menschen unabhängig von Alter, Herkunft, mit Behinderung oder ohne, sexueller Orientierung, Religion) erreicht werden.
Zurzeit entspricht dies nicht der Lebensrealität aller Menschen. Besonders Frauen und Mädchen sind noch immer in besonderem Maße von Gewalt betroffen. Mit dem Wissen darum, dass in unserer Gesellschaft

  • Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern bestehen
  • ein nicht unerhebliches Ausmaß an geschlechtsspezifischer Gewalt existiert 
  • Gewalt gegen Frauen immer auch Folge dieser gesellschaftlichen Geschlechterdifferenz ist,

muss es perspektivisch darum gehen, getroffene Maßnahmen auf ihre Effektivität hin zu überprüfen und die Interventionsketten weiter zu optimieren.

Um dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe gerecht zu bleiben beziehungsweise werden, passen wir unsere Vernetzungsstrukturen in einem stetigen Prozess an.
Dieses Handbuch zeigt  

  1. die Verbindung notwendiger gesellschaftspolitischer Arbeit
  2. die Notwendigkeit des multidisziplinäre-präventiven Wirkens und die damit einhergehende Bewusstseinsbildung 
  3. die Notwendigkeit von passgenauer Einzelfallhilfe des Case-Managements.

Frauen, Mädchen und Menschen die häusliche Gewalt erleben müssen, besitzen das grundlegende Menschenrecht auf ein gewaltfreies Leben.

Dazu haben wir uns folgende Leitlinien gegeben:

Gewalt hat viele Gesichter:

Sie richtet sich gegen Frauen, Kinder, Menschen anderen Geschlechts und Männer aller Altersgruppen in Familien, Partnerschaften oder anderen Formen des Zusammenlebens, gegen behinderte und nicht-behinderte Menschen in Heimen, Wohngruppen oder Werkstätten.

Und sie nimmt verschiedene Formen an:
Physische oder psychische Gewalt, wirtschaftliche, strukturelle oder sexualisierte Gewalt, Mobbing, Stalking oder soziale Isolierung. Diese Gewaltformen können analog oder digital auftreten.

Wir wenden uns gegen all diese Formen von Gewalt.

Jeder Mensch ist verantwortlich für seinen Umgang mit Gewalt.

Wir wissen, dass geschlechtsspezifische Gewalt strukturell bedingt ist und aufgrund fehlender Gleichstellung überwiegend Frauen betrifft.

Wir wissen, dass häusliche Gewalt häufig aus Überforderung und Hilflosigkeit resultiert, dass sie ein erlerntes Handlungsmuster ist.

Wir unterstützen alle Betroffenen individuell und strukturell - diejenigen die Gewalt erfahren und diejenigen, die aus diesen erlernten Handlungsmustern aussteigen wollen.

Veränderung geht nur ganzheitlich.

Es bedarf der individuellen Hilfe und Unterstützung aller Betroffenen. Darüber hinaus geht es darum, das Problembewusstsein bezüglich Gewalt in unserer Gesellschaft zu schärfen und zu strukturellen Veränderungen beizutragen.

Dies wollen wir als Netzwerk leisten. Denn wir wissen, dass die Gemeinschaft aller Organisationen im Netzwerk mehr ist als die Summe der Einzelleistungen.

Was kann und wird kommunal umgesetzt?

Bestandsaufnahme der Ist-Situation im Bereich „Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ im Rahmen der Istanbul-Konvention in Bochum: 

Aus dem Bereich der Prävention (Kapitel III):

  • Artikel 12 - Allgemeine Verpflichtungen
  • Artikel 13 - Bewusstseinsbildung
  • Artikel 14 - Bildung
  • Artikel 15 - Aus- und Fortbildung von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen
  • Artikel 16 - Vorbeugende Interventions- und Behandlungsprogramme
  • Artikel 17 -  Beteiligung des privaten Sektors und der Medien