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Baustellen im Stadtgebiet

FAQs zum Thema Baustellen

Tiefbauamt

Symbolbild Baustelle

Grundsätzlich alle Baustellen auf Bochumer Stadtgebiet, die eine Fahrbahn oder einen Radweg beeinträchtigen. Wird ein Radweg auf einem Teilstück vorübergehend sicher in die Fahrbahn und anschließend wieder zurück geführt, wird diese Maßnahme hier nicht aufgeführt.

Die voraussichtliche Dauer jeder Baumaßnahme wird in der Baustellenbeschreibung genannt. Es handelt sich dabei um die jeweils derzeit genehmigten Zeiträume. Unvorhergesehene Zwischenfälle, technische Abläufe oder die Witterung können den Abschluss einer Baumaßnahme verzögern.

Auch die beste Planung stößt an ihre Grenzen und niemand ist vor Überraschungen geschützt. Ab und an befinden sich im Erdreich Leitungen, alte Fundamente oder Sachen, die in keinen Plänen verzeichnet sind. Eine Klärung ist nicht immer einfach und kostet Zeit. Auch das Wetter kann Einfluss auf den Verlauf einer Baustelle haben. Manche Arbeiten können bei Starkregen oder Schnee nicht ausgeführt werden.
 

Während des Bauablaufs kommt es immer wieder vor, dass neu verlegte Leitungsabschnitte Prüfungen unterzogen werden. Dabei wird in komplizierten Verfahren die Dichtheit oder die Keimfreiheit von Leitungen getestet. Während dieser Phase darf in diesen Bereichen nicht gearbeitet werden. Es entsteht fälschlicherweise der Eindruck, dass die Arbeiten unterbrochen wurden.

Viele Leitungen und Rohre liegen in unterschiedlicher Tiefe unter der Straße oder im Gehweg. Es kann daher vorkommen, dass Versorgungsleitungen provisorisch umgelegt werden müssen, bevor die eigentlichen Arbeiten starten können. Die dadurch entstehenden Baulöcher werden dann nur provisorisch verfüllt, bis die Straßendecke nach Abschluss aller Arbeiten komplett wieder hergestellt werden kann.

Vor Beginn solcher Maßnahmen gibt es Absprachen, unter anderem mit der Feuerwehr.

Kurzzeitige Sperrungen von Zufahrten bei Tiefbau- und Oberflächenarbeiten lassen sich nie ganz vermeiden. Darüber werden Sie selbstverständlich informiert. Die jeweilige Baufirma ist angehalten, so schnell wie möglich, eine provisorische Zufahrt zu ermöglichen. Ein Zugang zu Ihrem Grundstück ist sichergestellt.

Parkflächen im öffentlichen Raum können entfallen. Hier muss sich jede/r Verkehrsteilnehmer*in selbst um Alternativen bemühen.

Eingriffe in private Grundstücke erfolgen nicht oder nur in sehr geringem Maße und auch nur auf Flächen, die bereits heute öffentlich genutzt werden. Sofern es doch zu umfangreicheren Maßnahmen auf privaten Grundstücken kommen muss, werden Sie als betroffene Person darüber frühzeitig informiert.

Eine Anlieferung ist in der Regel immer möglich. Sie sollten die jeweiligen Ansprechpartner*innen der Baumaßnahme allerdings über regelmäßige Anlieferungen informieren, so dass die Baufirma sich darauf einstellen kann und gegebenenfalls Ersatzflächen bereitgestellt werden. Es kann zu längeren Laufwegen für die Anlieferung kommen. Bitte weisen Sie auch Ihre Lieferant*innen auf die Baustelle hin. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine zeitweise Anlieferung mit kleineren Fahrzeugen zu einer Entspannung der Anliefersituation führt.

Grundsätzlich werden Sie wie gewohnt auch während der Baumaßnahme mit Energie und Wasser versorgt. Sollten Umbindungs- und Erneuerungsmaßnahmen an Ihrem Hausanschluss nötig sein, werden Sie zeitnah informiert und der Zeitpunkt der Arbeiten mit Ihnen abgestimmt.

Der Umweltservice Bochum (USB) ist über alle Baumaßnahmen grundsätzlich informiert. Sollte es notwendig sein, einen Abfallsammelplatz einzurichten, erhalten Sie hierüber rechtzeitig eine Mitteilung.

Alle Straßen und Häuser bleiben grundsätzlich für Rettungsfahrzeuge erreichbar.

Sollten Sie während einer Baumaßnahme auf Lebensmittellieferungen, zum Beispiel „Essen auf Rädern“, angewiesen sein, informieren Sie bitte frühzeitig die jeweilige Kontaktperson der Baumaßnahme. Gemeinsam wird eine praktikable Lösung gefunden.

Die Räumungs- und Streupflicht bleibt weiterhin für die Grundstückseigentümer*innen bestehen. Wurde ein provisorischer Gehweg eingerichtet, ist dieser freizuräumen.

Sollten Sie während einer größeren Baumaßnahme umziehen oder größere Möbellieferungen erhalten, informieren Sie bitte frühzeitig die jeweilige Kontaktperson der Baumaßnahme. Gemeinsam finden wir eine Lösung.

Für Baustellen des Tiefbauamtes der Stadt Bochum, der Stadtwerke Bochum und der BOGESTRA stehen Ihnen Ansprechpartner*innen zur Verfügung. Hier gelangen Sie zu den Kontaktdaten.