Um einen Reisepass selbst beantragen zu können, müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem müssen Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bochum haben (Hinweis).
Die Beantragung muss persönlich erfolgen. Auch minderjährige Kinder müssen bei der Antragstellung - unabhängig vom Alter - immer anwesend sein. Eine Bevollmächtigung einer dritten Person ist nicht möglich, da Sie persönlich mit Ihrem Reisepass oder Personalausweis identifiziert, Ihre Fingerabdrücke abgenommen und Ihre Unterschriften im Beisein eines Sachbearbeitenden geleistet werden müssen.
Wenn der Reisepass für eine minderjährige Person (das 18. Lebensjahr wurde noch nicht vollendet) beantragt werden soll, beachten Sie bitte die Hinweise zum Reisepass für Minderjährige.
Das Ausfüllen des Antrages übernehmen in Ihrem Beisein die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros.
Bei der Beantragung eines Reisepasses ist die Abnahme Ihrer Fingerabdrücke erforderlich. Diese werden digital mit Hilfe eines Scanners abgenommen und befinden sich nach Fertigstellung nur noch auf dem im Reisepass integrierten Chip. Für eine korrekte Abnahme Ihrer Fingerabdrücke ist es notwendig, dass Ihre Zeigefinger unverletzt sind (keine Schnittverletzungen, Stiche et cetera).
Bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres wird auf die Abnahme der Fingerabdrücke verzichtet. Über mögliche Ausnahmen informieren Sie die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros.
Gültigkeitsdauer des Reisepasses:
- für Personen unter 24 Jahren: sechs Jahre
- für Personen über 24 Jahren: zehn Jahre
Ausstellungsdauer und Lieferzeiten
Ein neuer Reisepass kann bereits vor Ablauf der Gültigkeit des alten Reisepasses ausgestellt werden.
Reisepässe müssen bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt werden. In der Regel beträgt die Ausstellungsdauer etwa sechs Wochen. In den Wochen vor Ferien müssen Sie mit Verzögerungen rechnen. Da diese Lieferzeit nicht garantiert werden kann, empfiehlt es sich, rechtzeitig vor Beginn der Reise einen neuen Reisepass zu beantragen.
Die aktuellen Lieferzeiten können unter 0234 910-1950 erfragt werden.
Sollten Sie Ihren Reisepass in weniger als sechs Wochen benötigen, besteht die Möglichkeit einer Expresslieferung.
Dadurch verringert sich die Beantragungszeit auf fünf Werktage ab Beantragung. Für die Expresslieferung fällt eine erhöhte Gebühr an.
Rechtsgrundlage: Passgesetz