Als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer und Wohnungsbesitzerin oder Wohnungsbesitzer haben Sie die Möglichkeit, die bei der Stadt Bochum archivierten Bau- und Statikakten Ihres Grundstückes oder Wohngebäudes einzusehen. Im Folgenden erfahren Sie, wie Sie die Akteneinsicht beim Bau- und Statikaktenarchiv beantragen können und wie Sie die entsprechenden Dokumente bekommen.
Akteneinsicht Bau- und Statikakten
Dienstleistungen und Infos
Den Antrag auf Akteneinsicht müssen Sie auf jeden Fall schriftlich stellen. Sobald die entsprechenden Akten zur Verfügung stehen, vereinbaren die Mitarbeitenden des Bau- und Statikaktenarchivs telefonisch einen Termin mit Ihnen, an dem Sie die Akten einsehen können. Wichtig ist, dass Sie sich als Eigentümer*in des Grundstücks ausweisen können. Auch als Mitglied einer Wohnungseigentumsgemeinschaft oder Teileigentümer*in des betreffenden Grundstücks haben Sie das Recht, die Bau- und Statikakten als sogenannte Eigentumsprüfung einzusehen.
Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?
Im Bochumer Serviceportal stehen Ihnen folgende Online-Dienste zur Verfügung:
- Antrag auf Bereitstellung von Bau- und Statikakten
Hinweis: Sie benötigen einen für Online-Dienste freigeschalteten Personalausweis und müssen bei der BundID angemeldet sein.
- Antrag auf Bereitstellung von Bau- und Statikakten (PDF/Papier)
- Vollmacht für Antrag auf Bereitstellung von Bau- und Statikakten
Sie können den Antrag auf Akteneinsicht bequem online stellen. Danach stellen wir Ihnen die Dokumente aus den Bau- und Statikakten wie folgt zur Verfügung:
- Anfertigung von Kopien
In diesem Fall markieren Sie bei der Akteneinsicht bitte die entsprechenden Dokumente. Die Kopien bekommen Sie dann zusammen mit der Gebührenrechnung per Post.
- Digital
Nach der Eingangsbestätigung Ihres Antrags auf Akteneinsicht geben Sie detailliert schriftlich an, welche Unterlagen Sie benötigen. Ihre Antwort muss außerdem unser Aktenzeichen enthalten.
Sie müssen nicht zwingend selbst zum Termin im Bau- und Statikaktenarchiv kommen, sondern können beispielsweise auch Ihre Architektinnen und Architekten oder Maklerinnen und Makler beauftragen. Diese benötigen dann eine schriftliche Vollmacht von Ihnen.
Die Bereitstellung der Bau- und Statikakten sowie die Ausgabe der Dokumente in Kopie sind gebührenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum.
Bitte beachten Sie:
Sie müssen die Bereitstellungsgebühr auf jeden Fall bezahlen, wenn Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht gestellt haben. Die Gebühr entfällt, wenn es im Bau- und Statikaktenarchiv keine Akten zu dem gewünschten Grundstück beziehungsweise Wohnungseigentum gibt. Wünschen Sie jedoch ausdrücklich eine schriftliche Bescheinigung darüber, dass keine Akten vorliegen, fallen Kosten für diese so genannte „Negativauskunft“ an. Die Höhe errechnet sich nach Tarifstelle II/02 der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung.
Aktuell erhebt die Stadt Bochum für Verwaltungsleistungen des Bauordnungsamtes (Tarifnummern 63/01 und 63/02) folgende Gebühren:
Tarif-Nummer: 63/01
Bereitstellungsgebühr Bauaktenarchiv oder Statikaktenarchiv
a) Bereitstellung einer Bauakte: 50,00 Euro
- je Grundstück/Objekt bis zwei Bände zur persönlichen Einsichtnahme bis 45 Minuten
oder
- ohne persönliche Einsichtnahme nach Ihrer schriftlichen Vorgabe.
Zuschlag ab dem dritten Band je Band: 5,00 Euro
Zuschlag je weitere angefangene 30 Minuten bei persönlicher Einsichtnahme: 15,00 Euro
b) Bereitstellung einer Statikakte
- je Grundstück/Objekt bis zwei Bände zur persönlichen Einsichtnahme bis 45 Minuten: 50,00 Euro
Zuschlag auf dem dritten Band je Band: 5,00 Euro
Zuschlag je weitere angefangene 30 Minuten bei persönlicher Einsichtnahme: 15,00 Euro
Tarif-Nummer 63/02
a) Auszüge (Pläne und Schriftverkehr) Bauaktenarchiv/Statikaktenarchiv
- DIN A4 oder DIN A3:
erste Seite: 1,00 Euro,
jede weitere Seite: 0,50 Euro - ab DIN A2:
je Seite: 10,00 Euro
Die Gebühren fallen auch bei der Übermittlung elektronischer Dokumente an. Möchten Sie die Dokumente per Post bekommen, berechnet die Stadt darüber hinaus Versandkosten.
b) Negativbescheinigung bei nicht vorhandener Bauakte: 10,00 Euro
Die Gebühr können Sie nach Erhalt des Kostenbescheids per Überweisung bezahlen.
Adresse / Kontakt
Bauordnungsamt
Bau- und Statikaktenarchiv
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
Navigation
44787 Bochum
- Telefonnummer 1
- 0234 910-3410
- E-Mail Adresse
- Bauaktenarchiv@bochum.de
Öffnungszeiten
Für eine persönliche Vorsprache vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 Rathaus (BVZ).
Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
Frau Kotte
- Callcenter-Nummer
- 0234 910-3410 (Callcenter)
- E-Mail Adresse
- bauaktenarchiv@bochum.de
Herr Libowski
- Callcenter-Nummer
- 0234 910-3410 (Callcenter)
- E-Mail Adresse
- bauaktenarchiv@bochum.de
Frau Nagel
- Callcenter-Nummer
- 0234 910-3410 (Callcenter)
- E-Mail Adresse
- bauaktenarchiv@bochum.de
Frau Segarzewski
- Callcenter-Nummer
- 0234 910-3410 (Callcenter)
- E-Mail Adresse
- bauaktenarchiv@bochum.de
- Akteneinsicht Grundstücksentwässerung
Das Tiefbauamt bietet Ihnen die Möglichkeit die Entwässerungsakten Ihres Grundstücks einzusehen. Mehr Infos ...
- Auskunft aus dem Liegenschaftskataster
Sie benötigen Angaben zu Flurstücken, Gebäuden oder Eigentumsangaben beziehungsweise möchten Auszüge aus dem Liegenschaftskataster bestellen.
- Auszüge aus dem Katasterzahlennachweis
Sie möchten wissen, wo genau Ihre Grundstücksgrenzen verlaufen ohne eine Grenzvermessung zu beauftragen?