Im August 2020 hat der Rat der Stadt Bochum eine Gestaltungssatzung für die Innenstadt beschlossen. Aufgrund eines Beschlusses des Rates vom 21. Juni 2022 wurde die Satzung zwecks Anpassung nicht angewendet. In seiner Sitzung vom 14. März 2024 wurde die überabeitete Gestaltungssatzung Nr. 1000 Gb durch den Rat der Stadt Bochum beschlossen. Diese macht unter anderem Vorgaben für Gebäudefassaden, Werbeanlagen oder das Mobiliar von Außengastronomie. Die Inhalte der Gestaltungssatzung orientieren sich dabei an den vorhandenen Stärken der Innenstadt. Typische Gestaltungsmerkmale sollen erhalten und Veränderungen so gesteuert werden, dass die gestalterische Qualität der Innenstadt erhalten und gesteigert werden kann.
Zum besseren Verständnis der Satzung trägt ein Gestaltungshandbuch bei, das die Vorgaben durch anschauliche Beispiele verdeutlicht. Im Gestaltungshandbuch - Ans Ganze gebunden, im Einzelnen frei - finden sich in Form von Gestaltungsleitlinien Hinweise zu einer qualitätsvollen Gestaltung der Gebäude, der Werbeanlagen und des Außenraumes. Die Nutzungen des öffentlichen Raumes insbesondere durch Warenauslagen der Geschäfte sowie die Außengastronomie sind Bestandteil dieser Gestaltungsleitlinien.
Das Gestaltungshandbuch wurde von der Stadt Bochum in enger Zusammenarbeit mit Schlüsselakteuren der Innenstadtentwicklung, der Initiative Bochum e.V. (IBO) und der Bochum Marketing GmbH (BoMa), erarbeitet. Es dient Eigentümern, Bauherren und Planern als Leitlinie.
Gestaltungshandbuch und Gestaltungssatzung ergänzen sich und werden im Zusammenspiel eine hohe Gestalt- und Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums sichern. Gelingen kann dies nur, wenn alle Beteiligten frühzeitig in einen Dialogprozess eintreten.
Die Gestaltungssatzung Nr. 1000 Gb - Innenstadt Bochum - ist seit dem 9. April 2024 rechtskräftig.