Die Mietpreise am Bochumer Wohnungsmarkt regeln sich nach den dafür maßgeblichen Vorschriften. Ein Instrument der Mietpreisgestaltung ist der Mietspiegel. Dieser wird regelmäßig durch den Arbeitskreis Mietspiegel erstellt.
Wozu dient der Mietspiegel?
Der Mietspiegel dient zur Erleichterung der eigenverantwortlichen Mietpreisbildung und soll Streit- und Gerichtsverfahren zwischen Mietvertragspartnern verhindern. Er ist ein Richtwert für die Bildung des Mietpreises.
Für wen ist der Mietspiegel repräsentativ?
Der Mietspiegel gibt die ortsüblichen Vergleichsmieten für nicht preisgebundene Mietwohnungen in Gebäuden im Stadtgebiet Bochum wieder. Der aktuelle Mietspiegel gilt auch für vermietete Ein- oder Zweifamilienhäuser.
Der aktuelle Mietspiegel bezieht sich nicht auf nicht abgeschlossene Wohnungen. Bei nicht abgeschlossenem Wohnungen handelt es sich um solche, die in einem Gebäude liegen und keine eigenen/separaten Eingänge besitzen.
Wie entsteht der Mietspiegel und was beinhaltet dieser?
Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter anerkannt.
Der Mietspiegel betrachtet Alter, Art, Ausstattung, Beschaffenheit, Größe, Lage sowie die energetische Ausstattung des vermieteten Wohnraums.
Bestimmte Ausstattungsmerkmale können wohnwertsteigernd aber auch wohnwertmindernd sein. Sie fließen in die Werte der Mietspiegeltabelle aber auch über die Zu- und Abschläge ein.