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Denkmalschutz / Denkmalpflege

Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bochum.

Dienstleistungen und Infos

Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Bochum ist dem Amt für Stadtplanung und Wohnen angegliedert. Sie ist zuständig für alle Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege und arbeitet auf Grundlage des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel ist es, das gebaute, historische Erbe der Stadt Bochum zu erhalten und zu bewahren.

  • Auskünfte zum Denkmalschutz und zur Denkmalliste
  • Denkmalrechtliche Erlaubnisse und Stellungnahmen zu Bauanträgen für Vorhaben an Denkmälern und in deren unmittelbarer Umgebung
  • Information und Beratung der Eigentümer, Bauherren und Architekten im Zusammenhang mit denkmalrechtlichen Belangen
  • Steuerbescheinigungen für genehmigte Baumaßnahmen an den Denkmälern
  • Beratung zur Fördermittelvergabe für Erhalt und Pflege von Denkmälern

Der Bestand an Kulturdenkmälern ist umfangreich und vielfältig: Vom Kriegerehrenmal bis zum prachtvollen Rathaus, vom schlichten Grenzstein bis zur Arbeitersiedlung, vom Planetarium bis zur alten Dorfkirche.

Im Land Nordrhein-Westfalen gibt es seit 1980 ein Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW), um diese Kulturdenkmäler zu schützen. Seit dem 1. Juni 2022 gilt in NRW das neue Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW).

Auf dem Gebiet der Stadt Bochum ist die Untere Denkmalbehörde im Amt für Stadtplanung und Wohnen für die kommunalen Aufgaben zuständig. Sie führt auch die Liste der eingetragenen Denkmäler. Diese Liste ist unterteilt in Baudenkmäler, Gartendenkmäler, bewegliche Denkmäler und Denkmalbereiche.

Die Liste der Bodendenkmäler wird von der zuständigen Oberen Denkmalbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg (Denkmalliste.NRW), geführt.

Die Denkmalliste der Stadt Bochum ist öffentlich einsehbar. Hier finden Sie die vollständige Zusammenstellung der Bochumer Denkmäler. Durch die Modalitäten des konstitutiven Unterschutzstellungsverfahrens und durch Erkenntniszuwachs kommen immer wieder neue Denkmäler hinzu. Insbesondere muss die Liste offen gehalten werden für die allmählich in die Denkmalränge nachwachsenden Objekte aus jüngerer Zeit.

Mit der Eintragung in die Denkmalliste steht ein Objekt unter Denkmalschutz. Zuvor ist es durch die Untere Denkmalbehörde und den Landschaftsverband Westfalen-Lippe auf seinen Denkmalwert hin untersucht worden. Voraussetzung ist ein öffentliches Interesse an der Erhaltung und Nutzung des Gebäudes. Die Unterschutzstellung wird der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer durch den Eintragungsbescheid bekannt gegeben. Gegen diesen Verwaltungsakt steht der Eigentümerin beziehungsweise dem Eigentümer der Klageweg offen.

Alle geplanten Veränderungen (innen wie außen) an einem Baudenkmal wie zum Beispiel Umbau, Fassadenanstrich, Neueindeckung des Daches, sind immer im Rahmen eines denkmalrechtlichen Erlaubnisverfahrens zu klären.

Für diese Maßnahmen ist ein Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 9 DSchG NRW schriftlich mit entsprechenden Unterlagen (Baubeschreibung, Angebote von Handwerkern, Plänen und so weiter) bei der Unteren Denkmalbehörde zu stellen.

Die Untere Denkmalbehörde hat die Aufgabe, darauf hinzuwirken, dass die Bochumer Denkmäler als wichtige Zeugnisse unserer Kulturgeschichte dauerhaft erhalten und sinnvoll genutzt werden. Der Erhalt der historischen Bausubstanz spielt hierbei eine besondere Rolle. Die Belange des Eigentümers und Nutzers werden jeweils mit dem öffentlichen Interesse des Denkmalschutzes abgewogen. Es ist empfehlenswert, rechtzeitig mit der Denkmalbehörde Vorgespräche zu führen.

Rufen Sie uns an, gerne vereinbaren wir einen gemeinsamen Gesprächstermin. Gebühren werden in diesem Verfahren nicht erhoben. 

Werden baurechtliche Belange berührt, (zum Beispiel Eingriffe in die Statik) dann ist ein Bauantrag bei der Bauaufsicht zu stellen.

In diesem Fall brauchen Sie keinen zusätzlichen Antrag nach § 9 bei der Unteren Denkmalbehörde zu stellen. Die denkmalrechtlichen Belange werden im Baugenehmigungsverfahren berücksichtigt. Dieses Verfahren ist gebührenpflichtig.

Weitere Informationen in der Broschüre "DENKMAL-INFO"

Mit der Eintragung eines Objektes in die Denkmalliste der Stadt Bochum werden sämtliche Maßnahmen im und am Denkmal erlaubnispflichtig.

Vor Maßnahmenbeginn werden im engen Dialog zwischen Eigentümer und Unterer Denkmalbehörde gemeinsam denkmalgerechte Lösungen entwickelt.

Dies geschieht bei kleineren Maßnahmen im Regelfall schriftlich mit unseren Antragsvordrucken. Um ungeplante Wartezeiten zu vermeiden, stellen Sie Ihren Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis bitte frühzeitig vor Baubeginn und planen Sie eine Bearbeitungszeit von maximal  drei Monaten ein. Der Baubeginn darf nur nach vorliegender schriftlicher denkmalrechtlicher Erlaubnis erfolgen.

Steuererleichterungen und Fördermöglichkeiten für bauliche Maßnahmen am Denkmal

Steuererleichterungen
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Ausstellung eines Bescheides für steuerliche Zwecke zu beantragen, um Steuererleichterungen in Verbindung mit §§ 7i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz beim Finanzamt geltend machen zu können. Die dazu erforderlichen Anträge auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung (gebührenpflichtig) stehen Ihnen auf dieser Seite zum Download zur Verfügung, alternativ können wir Ihnen die Anträge per Post zusenden. Voraussetzung dafür ist der Erlaubnisbescheid § 9 DSchG. Die Baumaßnahme muss zudem den Erhalt des Denkmals dienen.
Hinweis: Für die Ausstellung von Steuerbescheinigungen werden Gebühren erhoben.

Fördermöglichkeiten
Für gegebenenfalls höhere anfallende Mehrkosten, die auf geforderte Verwendung qualitätvoller und bauphysikalisch richtiger Baumaterialien zurückzuführen sind, bestehen Fördermöglichkeiten über die folgenden Institutionen:

Auf diese Zuschüsse besteht allerdings kein Rechtsanspruch.

Im Bochumer Serviceportal stehen Ihnen folgende Onlinedienste zur Verfügung:

Formulare:

Infoblätter:

Denkmalpflege:
Gebühren werden nur bei den steuerrechtlichen Bescheinigungen erhoben.
 

Bauliche Maßnahmen am Denkmal:

Adresse / Kontakt

Amt für Stadtplanung und Wohnen
Untere Denkmalbehörde
Technisches Rathaus
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Telefonnummer 1
0234 910-2521 Sekretariat
E-Mail Adresse
Denkmal@bochum.de

Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachgebietsleiterin
Amt für Stadtplanung und Wohnen

Frau Stallmann

Innenstadt | Stadtgestaltung | Untere Denkmalbehörde

Telefonnummer
0234 910-4199
E-Mail Adresse
DStallmann@bochum.de

Unterschutzstellungen und Denkmalpflege
Frau Buresch
Telefon: 0234 910-2532
E-Mail: LBuresch@bochum.de

Gleisdreieck (Innenstadt und Gerberviertel), Ehrenfeld, Hauptfriedhof
Denkmalbereichssatzung Stadtparkviertel und Stadtpark sowie Siedlungen: Alexandrinenstraße, Erbhof, Freigrafendamm

Unterschutzstellungen und Denkmalpflege
Frau Dr. Berghorn
Telefon: 0234 910-4907
E-Mail: FBerghorn@bochum.de

Bezirk Bochum-Süd, Sakralbauten, Friedhöfe und Gräber

Denkmalpflege
Frau Sievering
Telefon: 0234 910-3771
E-Mail: HSievering@bochum.de

Bezirk Bochum-Mitte (außer Gleisdreieck, Ehrenfeld, Stadtparkviertel), Bezirk Bochum-Ost,
Denkmalbereichssatzung Langendreer sowie folgende Siedlungen: Am Röderschacht, Am Rübenkamp, An der Steinhalde, Bergener Straße, Dreerhöhe, Friedlicher Nachbar, Gewerkenstraße, Hasenwinkeler Straße, Hüller Straße, Kolonie Hannover, Lyrenstraße, Mozartstraße und Wagnerplatz  

Denkmalpflege
Frau Tschäschke
Telefon: 0234 910-1670
E-Mail: CTschaeschke@bochum.de

Bezirk Bochum-Wattenscheid, Bezirk Bochum-Nord, Bezirk Bochum-Südwest, Technische Baudenkmäler
Denkmalbereichssatzung Stahlhausen sowie folgende Siedlungen: Am Ruhrort I und Am Ruhrort II, Am Schamberge, Borgholzwiese, Brenscheder Straße, Eiberger Straße, Engelsburg Nord und Engelsburg Süd, Stahlhausen I und Stahlhausen II

Verwaltung
Herr Isbrandt
Telefon: 0234 910-3459
E-Mail: PIsbrandt@bochum.de

Denkmalrechtliche Auskünfte, Eintragungs- und Löschungsverfahren, Denkmalliste, ordnungsbehördliche Verfahren

Verwaltung
Frau Stendera
Telefon: 0234 910-3744
E-Mail: IStendera@bochum.de

Steuerbescheinigungen