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Kommunalwahlen 2020

Wahl des Integrationsausschusses

Kommunalwahlen 2020

Für die im November 2020 beginnenden neue Wahlperiode des Rates der Stadt Bochum werden am 13. September 2020 die wählbaren Mitglieder des Integrationsausschusses gewählt.
Wahlberechtigt gem. § 27 der Gemeindeordnung NRW ist, wer

  • nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist,
  • eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
  • die deutsche Staatsangehörigkeit nach § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I S. 3458), erworben hat.

Darüber hinaus muss die Person am Wahltag

  • 16 Jahre alt sein,
  • sich seit mindestens einem Jahr im Bundesgebiet rechtmäßig aufhalten und
  • mindestens seit dem sechzehnten Tag vor der Wahl in der Gemeinde ihre Hauptwohnung haben.

Die Gemeinde erstellt ein Wählerverzeichnis und benachrichtigt die Wahlberechtigten. Wahlberechtigte, die nicht in dem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können sich bis zum zwölften Tag vor der Wahl in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Sie haben den Nachweis über ihre Wahlberechtigung zu führen.

Nicht wahlberechtigt sind Ausländer

  • auf die das Aufenthaltsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008 (BGBl. I S. 162), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Juli 2018 (BGBl. I S. 1147, nach seinem § 1 Absatz 2 Nummer 2 oder 3 keine Anwendung findet oder
  • die Asylbewerber sind.

Gewählt werden kann am Wahltag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr in allen 186 Wahllokalen in Bochum.

In welches Wahllokal die Wähler*innen gehen müssen, ist auf der Ihnen übersandten Wahlbenachrichtigung vermerkt. Dort ist auch ein Hinweis enthalten, ob das Wahllokal barrierefrei erreichbar ist.

Zusätzlich kann auch per Briefwahl gewählt werden. Die Briefwahlunterlagen können mit der Wahlbenachrichtigung ab dem 17. August 2020 beim städtischen Wahlbüro angefordert werden. Dies kann per Email, online (siehe ab 17.08. auf der Homepage der Stadt Bochum) per Telefax oder schriftlich geschehen. Telefonische Anträge sind rechtlich nicht zulässig!

Es ist auch möglich, ab dem 17. August 2020 in den Briefwahlbüros direkt persönlich Briefwahlunterlagen zu erhalten und auch sofort dort die Stimme abzugeben.

Das Briefwahlbüro ist im Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) – Clubraum VHS E069, Gustav-Heinemann-Platz 2-6 eingerichtet. Öffnungszeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

Zusätzlich in allen Bezirksverwaltungsstellen in Bochum.
Die Öffnungszeiten dort sind Montag bis Mittwoch von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr.

Bei Fragen oder Hinweisen können Sie sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns:
Telefonisch: (0234) 910-5052
Per Email: wahlbuero@bochum.de
Per Telefax:  (0234) 910-5050
Persönlich in der Junggesellenstraße 8, 44787 Bochum während der üblichen Bürozeiten.