Wahlschein
Der Wahlschein ist der urkundliche Nachweis über Ihr Wahlrecht. Neben dem Wählerverzeichnis ist er die förmliche Voraussetzung, dass Sie Ihr Wahlrecht ausüben können.
Mit dem Wahlschein haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie können mit dem Wahlschein in einem beliebigen Wahllokal Ihres Wahlkreises wählen gehen.
- Sie können Ihre Stimme aber auch mittels Briefwahl abgeben.
Der Wahlschein lässt beide Möglichkeiten zu.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen
Den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen können Sie auf unterschiedliche Weise beantragen:
- Per Post oder Fax mit dem Antragsformular, das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist.
- Mit einem formlosen Antrag per Post.
- Mit einem formlosen Antrag per E-Mail an wahlbuero@bochum.de.
- Mit einem Online-Wahlscheinantrag
- Persönlich in der Sonderarbeitsgruppe Wahlen oder in einer Bezirksverwaltungsstelle. Hier können Sie auch direkt an Ort und Stelle wählen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Der Antrag per E-Mail und der Internetantrag sind zu Wahlzeiten erst nach dem Versand der Wahlbenachrichtigungen möglich. Nur so können wir sicher sein, dass auch wirklich Sie den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen beantragt haben.
Zu Ihrer Sicherheit fragen wir Merkmale ab, die nur Sie wissen können. Diese Merkmale sind der Vor- und Zuname, die Straße und Hausnummer, die Postleitzahl und den Wohnort sowie das Geburtsdatum. Außerdem benötigen wir Ihre Wahl- beziehungsweise Ihre Stimmbezirksnummer und die laufende Nummer im Wählerverzeichnis, die Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung finden.
Der Versand der Unterlagen an eine andere Adresse als Ihre Hausanschrift ist möglich.
Teilen Sie uns diese Adressdaten ebenfalls mit.
Im Wahllokal wählen gehen
Wenn Ihnen ein Wahlschein erteilt wurde, wird im Wählerverzeichnis hinter Ihrem Namen ein Sperrvermerk eingetragen. Danach können Sie am Wahlsonntag in Ihrem oder einem anderen Wahllokal Ihres Wahlkreises nur noch unter Vorlage des Wahlscheins und eines Lichtbilddokumentes wählen.
Per Brief wählen
Wenn Sie sich für die Briefwahl entscheiden, können Sie Ihre Stimme unabhängig von Wahlraum und Wahlurne abgeben, sobald Sie den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen erhalten haben.