Volksinitiativen können darauf gerichtet sein, den Landtag im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung, zum Beispiel mit einem bestimmten politischen Sachthema oder einem mit Gründen versehenen Gesetzentwurf, zu befassen.
- Ausführliche Informationen zur Volksinitiative des Ministeriums des Innern des Landes NRW