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Dienstleistungen und Infos

Winterdienst

Grundstückseigentümer oder - sofern im Mietvertrag geregelt - Mieter müssen öffentliche Gehwege schnee- und eisfrei halten.

Ein Räumfahrzeug auf einer mit Schnee bedeckten Straße

Dienstleistungen und Infos

Die Art und der Umfang des Winterdienstes ist in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bochum geregelt.

Grundstückseigentümer oder - sofern im Mietvertrag geregelt - Mieter müssen öffentliche Gehwege schnee- und eisfrei halten. Bei Straßen ohne abgesetzte Gehwege ist der Fahrbahnrand entlang des Grundstücks in einer Breite von mindestens einem Meter von 7 bis 20 Uhr zu räumen beziehungsweise abzustumpfen. Zusätzlich sind an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse Zugänge zum Wartehäuschen und den Einstiegen in Bus und Bahn von Schnee zu befreien und bei Glätte zu streuen. Auch kombinierte Geh- und Radwege fallen in die Zuständigkeit der anliegenden Grundstückseigentümer. Weitere Informationen sind auch in einem Infoblatt zum Winterdienst bereitgestellt.

Grundsätzlich gilt: Erst räumen, dann streuen. Dafür soll der Umwelt zuliebe Sand, Lava oder Granulat verwendet werden. Granulat erhalten Sie kostenlos an den Wertstoffhöfen sowie am Betriebshof Hanielstraße vom USB, wenn Sie einen Eimer mitbringen. Der Einsatz von auftauenden Mitteln wie Salz ist auf Bochums Gehwegen grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn durch abstumpfende Mittel keine ausreichende Wirkung mehr erzielt werden kann, zum Beispiel bei Eisregen.

Zum Winterdienst gehört auch das Wegräumen des aufgebrachten Streugutes spätestens nach Beendigung einer Frostperiode, da durch den liegengebliebenen Streustoff ebenfalls eine Rutschgefahr entstehen kann.

Die Pflicht zum Winterdienst besteht auch dann, wenn der Eigentümer aus Altersgründen, frühem Dienstbeginn, Urlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, selbst zu räumen beziehungsweise zu streuen. Er muss dafür Sorge tragen, dass sich jemand anderes darum kümmert. Auf Antrag des Reinigungspflichtigen kann durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung gegenüber der Stadt Bochum - Umwelt- und Grünflächenamt - ein Dritter die Reinigungspflicht an seiner Stelle übernehmen, wenn eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachgewiesen wird.

Bitte beachten Sie auch die Informationen zum Umweltschutz beim Winterdienst.

Sachbearbeiter
Umwelt- und Grünflächenamt

Herr Gläsner

Telefonnummer
0234 910-1433
Faxnummer
0234 910-1438
Zimmer 3.1.540
E-Mail Adresse
WGlaesner@bochum.de

Adresse / Kontakt

Umwelt- und Grünflächenamt
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

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