Was suche ich, bin ich hier richtig?
Die untere Wasserbehörde ist insbesondere für den Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer (zum Beispiel Bäche) zuständig. Sie überwacht hierbei sämtliche Arten von Gewässerbenutzungen im Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes. Das sind sowohl Einleitungen in die Gewässer als auch Entnahmen aus den Gewässern sowie der Umgang und Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen.
Die nachfolgend aufgeführten Aufgaben der unteren Wasserbehörde umfassen daher präventive und überwachende Tätigkeiten, aber auch die Durchführung beziehungsweise Veranlassung von (Sofort-) Maßnahmen bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen zum Schutz der Gewässer: