Was suche ich, bin ich hier richtig?
Die untere Bodenschutzbehörde ist Sonderordnungsbehörde bei den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW. Ihr obliegt die Umsetzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes, des Landesbodenschutzgesetzes NRW und der zugehörigen Rechtsverordnungen. Sie ist erste Ansprechpartnerin bei Problemen mit Böden vor Ort.