Welche Infos gibt es dazu?
Oberflächengewässer und unbefestigter Boden
Eine Verunreinigung von Oberflächengewässern (Bäche, Teiche, Seen) oder des unbefestigten Bodens durch wassergefährdende Stoffe ist schnellstmöglich der unteren Wasserbehörde im Umwelt- und Grünflächenamt oder der Feuerwehr zu melden.
Dies gilt insbesondere auch für einen Eintritt von Betriebsflüssigkeiten aus Kraftfahrzeugen (zum Beispiel Öl, Kraftstoff) in den unbefestigten Boden.
Hierbei sind möglichst der genaue Ort sowie Art und Menge des ausgelaufenen Stoffes anzugeben.
Öffentliche Straßen, Gehwege, Plätze
Bei Verunreinigungen von öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen durch Öl, Kraftstoff oder andere Betriebsflüssigkeiten ist in erster Linie das Tiefbauamt der Stadt Bochum und außerhalb der Dienstzeit die Feuerwehr zu benachrichtigen.