Hier finden Sie Informationen zur Umweltzone in Bochum.
Dienstleistungen und Infos
Die Umweltzone ist ein räumlich abgegrenztes Gebiet, in dem Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge gelten. Es sind nur die Fahrzeuge in einer Umweltzone zugelassen, die mit einer für diesen Raum gültigen Plakette gekennzeichnet sind.
Ziel ist es, den Ausstoß gesundheitsschädlicher Schadstoffe durch Fahrzeuge zu verringern. Es soll ein Anreiz für eine beschleunigte und möglichst flächendeckende Modernisierung beziehungsweise Umrüstung von Fahrzeugen mit Partikelfiltern geschaffen werden.
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat im Ruhrgebiet an zahlreichen Belastungsschwerpunkten Überschreitungen der gesetzlich vorgegebenen Grenzwerte insbesondere für Stickstoffdioxid gemessen.
In dicht besiedelten Gebieten wird die Luft durch eine Vielzahl von Quellen mit Schadstoffen belastet. Dabei kann der Verkehr als einer der Hauptverursacher für die Überschreitung der Grenzwerte identifiziert werden.
Daher wurde bereits durch die eingerichteten Umweltzonen in 2008 das Ziel verfolgt, zunächst die stark emittierenden Fahrzeuge aus den belasteten Regionen auszuschließen, um eine Minderung der Immissionen zu erreichen. Durch das LANUV wurde jetzt festgestellt, dass die 2008 eingerichteten Umweltzonen zu einem deutlichen Belastungsrückgang beigetragen haben. Dennoch können die Grenzwerte nicht überall eingehalten werden.
Auch die Umweltzone Bochum wurde daher erweitert. Die Erweiterung erfolgte im Zusammenhang und in Relation zu den Nachbarkommunen. Die Umweltzonen der Städte Essen, Gelsenkirchen, Herne, Castrop-Rauxel und Dortmund wurden ebenfalls bis an die Stadtgrenzen zu Bochum ausgedehnt.
Wer legt die Umweltzone fest?
Zur Verminderung der Luftbelastung in gefährdeten Gebieten werden im Auftrag des Landes NRW von den Bezirksregierungen in Zusammenarbeit mit den betroffenen Städten Luftreinhaltepläne aufgestellt. Umweltzonen können Bestandteile von Luftreinhalteplänen sein.
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben im Auftrag des Ministeriums für Klima, Umwelt, Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MKULNV) einen regionalen Luftreinhalteplan Ruhrgebiet aufgestellt. Der Luftreinhalteplan setzt sich aus drei Teilplänen (West, Nord, Ost) zusammen, wobei die Bezirksregierung Arnsberg für den Teilplan Ost zuständig ist, der die Städte Bochum, Herne und Dortmund einbezieht
Pläne und Maßnahmenstand
Die Bochumer Umweltzone ist Bestandteil des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet, Teilplan Ost. Die Bezirksregierung Arnsberg ist die planaufstellende Behörde.
Die Umweltzone wird durch ein Verkehrsschild gekennzeichnet.
Die Umweltzonen gelten für alle Personen, die mit einem Kraftfahrzeug in die Umweltzone einfahren, es darin bewegen und parken. Ein Hinweisschild am Rand der Umweltzone regelt, mit welcher Plakette Sie in die Umweltzone fahren dürfen.
Seit dem 1. Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in der Umweltzone bewegt werden.
Außerdem dürfen Sie in die Umweltzone fahren, wenn Sie über eine Ausnahmegenehmigung verfügen oder Sie haben ein Fahrzeug, für das weder eine Plakette noch eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.
Informationen zu ausländischen Fahrzeugen
Die Regelungen für die Bochumer Umweltzone gelten auch für Fahrzeuge, die im Ausland zugelassen sind. Sowohl ausländische Touristinnen und Touristen mit PKW als auch ausländische Reisebusse oder LKW benötigen eine grüne Feinstaubplakette für Ihr Fahrzeug, um die Umweltzone zu befahren. Sie können diese bei allen amtlich anerkannten Prüforganisationen unter Vorlage der Fahrzeugdokumente beantragen.
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
Bei Fragen zur Feinstaubplakette und Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Umweltzone wenden Sie sich bitte an das Callcenter des Büros für Kfz-Angelegenheiten unter der Telefonnummer 0234 910-8282.