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Dienstleistungen und Infos

Schutz vor Lärm- oder Geruchsbelästigungen aus dem privaten Bereich

Informationen zum Umgang mit Lärm- und Geruchsbelästigungen

Dienstleistungen und Infos

Das Landes-Immissionsschutzgesetz enthält einige Grundregeln zum Thema Lärm- und Geruchsbelästigungen, um das gute Zusammenleben von Nachbarn zu ermöglichen. Das tägliche Miteinander erfordert gegenseitige Rücksichtnahme.

Bevor der Weg zur Behörde beschritten wird, empfiehlt sich ein persönliches Gespräch mit dem Verursacher (Nachbarn).

Rechtsgrundlage:

Lärm- oder Geruchsbelästigungen können durch verschiedene Handlungen oder Dinge ausgelöst werden.

Hausmusik
Hausmusik (zum Beispiel das Spielen eines Instrumentes) ist grundsätzlich zulässig und kann auch nicht gänzlich verboten werden. Im Einzelfall kann der Zeitraum für die Hausmusik reglementiert werden.

Musik abspielen
Auch die Stereoanlage darf nur in einer solchen Lautstärke betrieben werden, dass andere Personen nicht erheblich belästigt werden. Dies gilt zu jeder Zeit. Wann eine erhebliche Belästigung vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden.

Kinderlärm
Handelt es sich hierbei um eine Ausdrucksform und Begleiterscheinung des Spielens und Befindens von Kindern, die nicht unterdrückt oder beschränkt werden kann (Kindergeschrei, Laufen, et cetera) ist dieser Kinderlärm hinzunehmen.

Mittagsruhezeit
Eine besonders geschützte Mittagsruhezeit, festgelegt durch eine ordnungsbehördliche Verordnung, gibt es in Bochum nicht. Privatrechtliche Vereinbarungen, zum Beispiel durch eine Hausordnung, sind jedoch bindend und bleiben unberührt.

Nachtruhe
Die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet um 6 Uhr. In dieser Zeit sind alle Betätigungen verboten, die die Nachtruhe zu stören geeignet sind.

Rasenmähen
Die Benutzung von Rasenmähern ist in Wohngebieten grundsätzlich montags bis samstags auf die Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr beschränkt. An Sonn- und Feiertagen dürfen diese nicht betrieben werden.

Renovierungsarbeiten
Private Renovierungsarbeiten können in der Zeit von 7 Uhr bis 20 Uhr durchgeführt werden. An Sonn- und Feiertagen dürfen keine lärmverursachenden Arbeiten durchgeführt werden.

Tierhaltung
Tiere sind so zu halten, dass niemand durch die hiervon ausgehenden Immissionen (Lärm, Gerüche) insbesondere durch den von den Tieren erzeugten Lärm, mehr als nur geringfügig belästigt wird. Ein nächtliches, langanhaltendes Hundegebell wird in jedem Fall eine erhebliche Belästigung von Anwohnern darstellen. Aber auch am Tag muss der Tierhalter auf sein Tier einwirken und dieses zur Ruhe ermahnen.

Sachbearbeiterin
Umwelt- und Grünflächenamt

Frau Wieczorek

Telefonnummer
0234 910-1406
Faxnummer
0234 910-1438
Zimmer 3.1.580
E-Mail Adresse
HWieczorek@bochum.de

Adresse / Kontakt

Umwelt- und Grünflächenamt
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

E-Mail Adresse
umweltamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 Rathaus (BVZ).
Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sollten Lärm- oder Geruchsbelästigungen durch einen Gewerbebetrieb beziehungsweise Industriebetrieb verursacht werden, ist entweder die

  • gemeinsame untere Umweltschutzbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen
    Telefon 02331 207-0

    oder
     
  • Bezirksregierung Arnsberg
    Telefon 02931 82-0

zuständig.

Bei Gaststättenlärm (einschließlich Diskotheken) berät Sie das Ordnungs- und Veterinäramt.

Bei Kaminanlagen beziehungsweise Kleinfeuerungsanlagen findet eine Prüfung durch das Bauordnungsamt statt.