Nach § 58 Landesnaturschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen ist das Reiten in der freien Landschaft über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus auf privaten Straßen und Wegen gestattet.
Das Reiten im Wald ist nach der Straßenverkehrsordnung auf den als Reitwegen gekennzeichneten privaten Straßen und Wegen erlaubt.
- Merkblatt Ausreiten
(Was Sie als Reiterin / als Reiter beachten sollten)
Verstöße gegen die Vorschriften sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen geahndet werden.
Reitwegeplanung
Das Reiten in der freien Landschaft und im Wald erfreut sich auch im Stadtgebiet von Bochum einer zunehmenden Beliebtheit. Das Umwelt- und Grünflächenamt ist daher ständig bestrebt, zusammen mit allen Betroffenen das bestehende Reitwegenetz zu erweitern.
Neben dem bereits länger existierenden Rundreitweg im Weitmarer Holz - 6,5 Kilometer - wurde vor wenigen Jahren von dort eine Anbindung an den Reitweg Stiepel - 7,0 Kilometer - bis in die Ruhraue geschaffen und ausgewiesen. Die beiden Reitwege wurden zum gemeinsamen Reitweg Weitmar-Stiepel zusammen geführt. Im Norden Bochums besteht die Möglichkeit auf dem Reitweg Hof Bergen - 7,0 Kilometer - zu reiten. Mittelfristig sollen hier Anbindungen an die vorhandenen Reitwege der Nachbarstädte Herne und Dortmund realisiert werden. Hinzugekommen ist der Reitweg Gerthe - 2,7 Kilometer - und der Reitweg Südpark - 1,5 Kilometer -.