Jeder Reiter, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet oder sein Pferd führt, muss nach dem Landesnaturschutzgesetz ein gut sichtbares, am Zaumzeug des Pferdes beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen nebst jährlich zu erneuerndem Aufkleber, der Reiterplakette, führen.
Damit weist der Reiter nach, dass er die jährlich zu zahlende Reitabgabe entrichtet hat.
Ab Januar eines jeden Jahres sind Reitkennzeichen und Reiterplaketten erhältlich. Mit Ausgabe der Reitkennzeichen / Reiterplaketten wird eine Gebühr erhoben (Merkblatt Reitangelegenheiten).
Die Reitabgabe ist für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen sowie für die Ersatzleistungen, zum Beispiel Schadenersatzleistungen, zweckgebunden.
Nach dem Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen ist das Reiten in der freien Landschaft über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus auf privaten Straßen und Wegen gestattet.
Das Reiten im Wald ist nach der Straßenverkehrsordnung nur auf den als Reitwegen gekennzeichneten privaten Straßen und Wegen erlaubt. Verstöße gegen die Vorschriften sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Geldbußen geahndet werden. (Merkblatt Reitangelegenheiten)
Reitwege
- Reitweg Weitmar-Stiepel:
Rundreitweg im Weitmarer Holz (6,5 Kilometer) mit Anbindung an den Reitweg Stiepel (7 Kilometer) bis in die Ruhraue - Reitweg Hof Bergen (7 Kilometer)
- Reitweg Gerthe (2,7 Kilometer)
- Wattenscheid-Höntrop:
Reitweg Südpark (1,5 Kilometer) - Übersichtskarte Reiten