Welche Infos gibt es dazu?
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist laut Pflanzenschutzgesetz nur auf landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen erlaubt. Zu bestimmten Jahreszeiten ist das Ausbringen von Gülle und Mist auf landwirtschaftliche Flächen erlaubt.
Auf anderen Flächen (Nichtkulturland), wie zum Beispiel Wegen oder Plätzen, ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln grundsätzlich untersagt.
Eine Ausnahmegenehmigung wird von der Landwirtschaftskammer NRW nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt.