Das Grillen ist grundsätzlich in allen öffentlichen Grünanlagen kostenlos und genehmigungsfrei erlaubt.
Ausgenommen von dieser Erlaubnis sind
- der Stadtpark Bochum
- der Stadtgarten Wattenscheid
- die Grünflächen am Kemnader See
- der Schlosspark Weitmar
- der Westpark - ausgenommen der markierte Bereich im Plan Grillbereich Westpark
- der Ümminger See - ausgenommen der markierte Bereich im Plan Grillbereich Ümminger See
Bei allen zum Grillen freigegebenen Flächen handelt es sich lediglich um Wiesen ohne Unterstand, ohne Toiletten und ohne installierten Grill. Standgrillgeräte sind daher mitzubringen.
Wir bitten Sie, beim Grillen die folgenden Regeln zu beachten:
- Es darf nur ein handelsübliches Standgrillgerät verwendet werden, das einen ausreichenden Abstand zwischen Glut und Grasnarbe gewährleistet.
- Es dürfen nur trockene, naturbelassene Holzbrennstoffe wie Holzkohle, Grillbriketts oder Scheitholz benutzt werden.
- Andere Personen dürfen nicht durch Flugasche, Rauch und Geruch gefährdet oder gestört werden.
- Die Grünflächen dürfen nicht beschädigt werden.
- Der Abstand zur Wohnbebauung muss mindestens 50 Meter und der zu Bäumen und Sträuchern mindestens 20 Meter betragen.
- Das Grillgerät darf nur entzündet und unterhalten werden, wenn es unter ständiger Beaufsichtigung volljähriger Personen steht.
- Das Grillgerät darf erst verlassen werden, wenn das Feuer und die Glut restlos gelöscht sind.
- Der Abfall muss wieder mitgenommen beziehungsweise ordnungsgemäß entsorgt werden.
Für das Grillen am Kemnader See können Sie eine Grillhütte beim Freizeitzentrum Kemnade mieten.