Ein Antrag ist schriftlich mindestens drei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Stadt Bochum - Umwelt- und Grünflächenamt - einzureichen.
Veranstaltungen mit gewerblichem Charakter sind nicht gestattet.
Kaution
In bestimmten Fällen muss eine Kaution als Sicherheit für die Wiederherstellung der Fläche nach Nutzungsablauf hinterlegt werden. Diese wird Ihnen nach einwandfreier Hinterlassung der Fläche wieder ausgezahlt.
Stromversorgung
Ein Stromanschluss kann von Seiten des Umwelt- und Grünflächenamtes nicht zur Verfügung gestellt werden. Zur Bereitstellung eines provisorischen Anschlusses müssen Sie sich eigenständig an die Stadtwerke Bochum wenden. Ansprechpersonen dort sind Herr Neumann, Telefon 0234 960-2921, oder Herr Lübke, Telefon: 0234 960-2919.
Musikdarbietungen
Bei Musikdarbietungen muss ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Benutzung von Tongeräten gestellt werden.