Welche Infos gibt es dazu?
Der Naturschutzbeirat ist eine nach dem Gesetz zum Schutz der Natur in NRW (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW) unabhängige Vertretung für die Belange von Natur und Landschaft bei der unteren Naturschutzbehörde und fungiert als beratendes Gremium.
Darüber hinaus stehen dem Beirat Anhörungs- und Beteiligungsrechte zu. So ist er vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen zu beteiligen, wenn es sich dabei um Eingriffe in Natur und Landschaft handelt.