Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Benutzung von Tongeräten kann beim Umwelt- und Grünflächenamt gestellt werden.
Musikdarbietungen auf öffentlichen Veranstaltungen
Musikdarbietungen (Stereoanlagen, Musikinstrumente) auf größeren öffentlichen Veranstaltungen (Bochum Total, Feste von Kirchengemeinden, Feste in Kleingartenanlagen, Straßenfeste) bedürfen der Genehmigung.
Dienstleistungen und Infos
- Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Stadt Bochum - Umwelt- und Grünflächenamt - einzureichen.
- Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr.
- Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht für die nach dem Feiertagsgesetz NW geschützten Zeiten, insbesondere an Sonntagen für die Hauptzeit des Gottesdienstes nach § 5 Feiertagsgesetz NW (6 bis 11 Uhr)
- Bei Veranstaltungen auf öffentlicher Verkehrsfläche gilt die Ausnahmegenehmigung nur in Verbindung mit der entsprechenden Sondernutzungserlaubnis, die beim Ordnungsamt beantragt werden muss.
- Bei Nutzungen von privaten Flächen ist die Zustimmung des jeweiligen Eigentümers erforderlich.
- Die Praxis hat gezeigt, dass von der eventuell betroffenen Nachbarschaft eine größere Toleranzbereitschaft erwartet werden kann, wenn sie auf gut nachbarliche Art über die beabsichtigte Veranstaltung informiert wird.
Im Bochumer Serviceportal steht Ihnen der folgende Onlinedienst zur Verfügung:
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Benutzung von Tongeräten
(Hinweis: Der Antrag ist mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.)
Adresse / Kontakt
Umwelt- und Grünflächenamt
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum
Navigation
44787 Bochum
- E-Mail Adresse
- umweltamt@bochum.de
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin.
Anfahrt / Standort
Parkmöglichkeiten
Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 Rathaus (BVZ).
Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum.
Barrierefreier Zugang
Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.
Umwelt- und Grünflächenamt
Frau Wieczorek
- Telefonnummer
- 0234 910-1406
- Faxnummer
- 0234 910-1438
- Zimmer 3.1.580
- E-Mail Adresse
- HWieczorek@bochum.de
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