Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsbestandteile und Naturdenkmale sind in den Landschaftsplänen Bochum sichergestellt.
Der Landschaftsplan wird auf Grundlagen des Bundesnaturschutzgesetzes und Landesnaturschutzgesetzes NRW erstellt. Er bildet auf kommunaler Ebene die Grundlagen für alle Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landschaftsentwicklung.
Der Landschaftsplan wird vom Rat der Stadt Bochum als Satzung beschlossen und ist somit rechtsverbindlich.
Die Stadt Bochum hat zwei rechtsverbindliche Landschaftspläne. Der Landschaftsplan Bochum West erstreckt sich über die Stadtbezirke II und VI und ist seit 1995 rechtsverbindlich. Der seit 1998 rechtsverbindliche Landschaftsplan Bochum Mitte / Ost umfasst die Stadtbezirke I, III, IV und V.
Die Landschaftspläne bestehen aus der Entwicklungskarte, der Festsetzungskarte sowie einem Erläuterungstext, der unter anderem die Ge- und Verbote und Erläuterungen zu den Schutzgebieten enthält.