Kleingartenanlagen
In Bochum gibt es 80 Kleingartenanlagen mit rund 5550 Parzellen. Die Verpachtung (Pachtverträge erhältlich bei den jeweiligen Vereinsvorständen) der Parzellen erfolgt ausschließlich über die Kleingärtnervereine. Auskunft über freie Parzellen erteilen die Vereine. Die Ansprechpartner erfahren Sie beim Stadtverband Bochum der Kleingärtner e.V.
Tipp: In allen Anlagen stehen im Eingangsbereich “Aushängekästen”. Dort werden die zur Verpachtung anstehenden Parzellen oftmals mit Angabe der Abstandszahlung ausgehängt. Zudem findet man dort alle notwendigen Ansprechpartner.
Mitglied in einem Kleingärtnerverein
Die Anpachtung einer Gartenparzelle setzt die Mitgliedschaft in dem jeweiligen Kleingärtnerverein voraus. Nähere Auskünfte über die Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft erteilt der Kleingärtnerverein.
Vereinsheime
Einige Kleingärtnervereine verpachten ihre Vereinsheime oder darin befindliche Räumlichkeiten für Feiern (Kommunion, Geburtstage und so weiter) auch an außenstehende Personen. Auskünfte über die Verpachtung erteilen die Vereine selbst. Die Anschrift erhalten Sie unter www.kgv-bochum.de.
Bauen in Kleingartenanlagen
Das Bauen in Kleingartenanlagen unterliegt gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben. Über die zulässigen Baulichkeiten und deren Größe erteilen die Vorstände der Vereine Auskunft.
Notwendige Bauanträge (Formulare erhältlich bei den jeweiligen Vereinsvorständen oder unter www.kgv-bochum.de) werden über den Vereinsvorstand an den Stadtverband Bochum der Kleingärtner e.V. weitergeleitet, der über die Anträge entscheidet.
Baumschutzsatzung in Kleingartenanlagen
Die Stadt Bochum hat im Zuge der Novellierung der Baumschutzsatzung kleingärtnerisch genutzte Flächen (Gartenparzellen) von der Antragspflicht für Baumfällungen befreit.
Hinweis: Trotz der Befreiung sollten die Belange des Natur- und Vogelschutzes berücksichtigt werden. In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September des Jahres ist daher besonders Rücksicht auf Vogelnester zu nehmen.
Unberührt von der Befreiung bleibt die Verkehrsicherungspflicht des Gartenpächters für Bäume in seiner Gartenparzelle bestehen.
Für die Fällung von Bäumen im Rahmengrün von Kleingartenanlagen ist allein der Stadtverband Bochum der Kleingärtner e.V. zuständig beziehungsweise verantwortlich. Der Stadtverband Bochum der Kleingärtner e.V. stellt die erforderlichen Fällanträge beim Umwelt- und Grünflächenamt und legt Rechenschaft über Pflegemaßnahmen und Fällungen gegenüber der Stadt Bochum ab.
Ansonsten können Sie alles Wissenswerte zu diesem Thema in der Baumschutzsatzung der Stadt Bochum nachlesen.
Pachtzins
Der Pachtzins für Kleingartenparzellen in Kleingarten- und Kleintierhalterhalteranlagen beträgt zurzeit 0,30 Euro für einen Quadratmeter im Jahr. Zu diesem Grundpreis kommen noch verschiedene Umlagen und Vereinsbeiträge hinzu, die je nach Anlage unterschiedlich hoch sein können. Nähere Auskünfte darüber erhalten Sie bei den Vereinsvorständen.
Kleintierhalteranlagen
In Kleintierhalteranlagen ist die Haltung von Tieren im Gegensatz zu allen anderen Kleingartenanlagen erlaubt. Die Stadt Bochum verfügt über acht derartige Anlagen, in denen die Haltung von Hunden, Tauben oder Rassegeflügel stattfindet. In der Regel sind diese Anlagen auf die Haltung und Züchtung von Tieren spezialisiert. Die Verpachtung (Pachtverträge erhältlich bei den jeweiligen Vereinsvorständen) der Parzellen beziehungsweise welche Voraussetzung zur Aufnahme in den jeweiligen Verein gelten, erfahren Sie direkt beim Verein. Anschrift und Ansprechpartner erhalten Sie beim Umwelt- und Grünflächenamt.
Bauen in Kleintierhalteranlagen
Die zulässigen Baulichkeiten und deren Größe in Kleintierhalteranlagen richtet sich nach den Bedürfnissen der gehaltenen Tiere. Die einzelnen Regelungen dazu wurden individuell in den Pachtverträgen zwischen der Stadt Bochum und den Vereinen getroffen. Auskunft darüber erteilen die Vorstände der Vereine. Alle notwendigen Bauanträge (Formulare erhältlich bei den jeweiligen Vereinsvorständen) werden über den Vereinsvorstand an das Umwelt- und Grünflächenamt zur Entscheidung weitergeleitet.
Grabeland
Unter Grabeland versteht man unbebaute Acker- oder Gartenflächen, die zum Anbau von Gemüse und Blumen vom Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster verpachtet werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie dort.