Eine Indirekteinleitung ist die Einleitung von Abwässern aus bestimmten Herkunftsbereichen aus Gewerbe und Industrie (zum Beispiel aus der Kraftfahrzeug-Reinigung, Zahnarztpraxen/Kliniken, der Eisen und Stahlerzeugung, der chemischen Reinigung, fotografischen Prozessen) in die öffentliche Kanalisation.
Eine Indirekteinleitung bedarf der Genehmigung durch die untere Wasserbehörde.
Rechtsgrundlage: § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)