Vierzehn Hundewiesen gibt es zurzeit in Bochum
Alle Hundewiesen sind Rasenflächen und liegen in Park- und Grünanlagen. Je nach Gesamtgestaltung und Nutzung der Grünanlage sind sie entweder mit einem Stahlmattengitterzaun eingefriedet (außer Ruhraue Dahlhausen), oder offen und nur ausgeschildert. Sie sind für jedermann frei zugänglich. Hunde dürfen hier unangeleint frei, aber nicht unkontrolliert, toben.
Das Benutzen der Hundewiesen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt haftet nicht für Schäden der Benutzer untereinander oder gegenüber Dritten.
Wie immer, wenn unterschiedliche Menschen (und Hunde) auf öffentlichen Flächen zusammentreffen, sind auch auf Hundewiesen einige Regeln zu beachten, um Konflikte zu vermeiden. Oberstes Gebot ist gegenseitige Rücksichtnahme, sowohl auf andere Nutzer der Hundewiese, als auch auf Nutzer der Grünanlage allgemein und gegebenenfalls auf Anwohner, die in Sicht- und Hörweite leben.
Folgendes ist zu beachten:
- Ihr Hund darf sich unangeleint und frei auf der Hundewiese bewegen.
- Sie müssen ihn jedoch ständig im Blick und unter Aufsicht haben.
- Ihr Hund muss Ihnen gehorchen, damit andere nicht belästigt oder verletzt werden.
- Der Hundehalter behält die volle rechtliche Verantwortung für seinen Hund.
- Beseitigen Sie bitte den Kot, den Ihr Hund hinterlässt. Auf, oder unmittelbar neben allen Hundewiesen stehen hierfür Abfallbehälter bereit.
- Schließen Sie Löcher, die Ihr Hund eventuell im Boden gebuddelt hat, um Stolperfallen zu vermeiden.
- Wenn auf Schildern Nutzungszeiten angegeben sind, beachten Sie diese unbedingt.
Bitte beachten Sie aber auch, dass es "hundefreie Zonen" gibt. Dorthin dürfen Hunde gar nicht mitgenommen werden. Dies gilt insbesondere für Freizeiteinrichtungen wie
- Spielplätze und Bolzplätze
- Spielwiesen und Liegewiesen
- Freibäder und Schwimmbäder sowie für
- Schulhöfe und Friedhöfe.
Eine Leinenpflicht gilt
- in allen öffentlichen Grünanlagen, den gesamten U-Bahnanlagen, Fußgängerzonen sowie Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, Verkehrsmitteln, Gebäuden, Schulen, Kindergärten und Treppenhäusern,
- im Wald außerhalb von Wegen,
- in Naturschutzgebieten und
- bei öffentlichen Veranstaltungen.