Eine zentrale Bedeutung haben dabei nicht nur bauliche Maßnahmen, wie zum Beispiel der Bau von Deichen, sondern auch
- das Aufzeigen und Kartieren von Risiken und Gefahren,
- die Information der betroffenen Personen
- sowie eine gesamtheitliche Vorsorgeplanung.
Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten
Mit Hilfe dieser rechnerisch ermittelten Karten erkennen Sie, wo in Bochum konkret Gefahren und Risiken durch Hochwasser bestehen. Auf dieser Basis können Sie selbständig die individuelle Gefahrenlage bewerten und dadurch vorbeugende Maßnahmen zur Verminderung von Schäden im Bereich Ihres Grundbesitzes planen.
In den Hochwassergefahrenkarten werden jedoch nur Überschwemmungen berücksichtigt, die durch ausufernde oberirdische Gewässer, aber nicht aus Abwasseranlagen (zum Beispiel der Kanalisation) entstehen.
Die Karten und weitere Informationen können Sie im Internet unter www.flussgebiete.nrw.de abrufen.
Hochwasser-Risikobereiche auf Bochumer Stadtgebiet
Das Land NRW hat im Rahmen der landesweiten Hochwasserrisikomanagementplanung für jede Kommune einen Steckbrief veröffentlicht, in dem Risikobereiche und geplante Maßnahmen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos genannt werden.
Die Risikobereiche wurden auf Basis der Hochwassergefahren- und Risikokarten ermittelt. Auf Bochumer Stadtgebiet kann es beispielweise in Bochum-Westenfeld am Wattenscheider Bach oder auch im Umfeld des Marbachs in Bochum-Ehrenfeld und Hamme unter bestimmten Wetterbedingungen zu einer Hochwassergefahr kommen. Aber auch am Dorneburger Mühlenbach in Riemke, in Hofstede am Hofsteder Bach und an der Ruhr in Dahlhausen besteht in Teilbereichen ein Hochwasserrisiko. Diese Auflistung ist dem Kommunensteckbrief entnommen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Wenn Sie sich angesprochen fühlen, finden Sie im Kommunensteckbrief (www.flussgebiete.nrw.de) weitere detaillierte Informationen.
Hochwasservorsorge
Jede Person ist gesetzlich dazu verpflichtet, Maßnahmen zur Eigenvorsorge und Schadensminimierung für den Fall eines Hochwassers zu treffen (§ 5 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz). Die Gefahren und Schäden durch Hochwasser lassen sich durch eine gezielte Hochwasservorsorge vermindern.
Typische technische Maßnahmen im Sinne des Eigenschutzes sind beispielsweise:
- Rückstausicherung in tiefer gelegenen Räumen zum Schutz vor eintretendem Wasser durch die Kanalisation
- Stromversorgungsanlagen in oberen Stockwerken installieren
- Anlagen von Schwellen vor Kellerfenstern und Türen
- Installation wasserdichter Fenster und Türen im Kellerbereich
- Keine Lagerung von Wertgegenständen im Keller
- Wahl weniger empfindlicher Baustoffe im Kellerbereich.
Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW hat hierzu eine Broschüre herausgebracht, die aufzeigt welche Hochwasserrisiken bestehen und wie Sie sich selbst davor schützen beziehungsweise was Sie zur Vorsorge vor Hochwasserschäden beitragen können.
Auf Basis der Hochwassergefahren- und Risikokarten, der Kommunensteckbriefe und der Broschüre können Sie selbständig die individuelle Gefahrenlage bewerten und vorbeugende Maßnahmen zur Verminderung von Schäden planen.
Die Broschüre zum Hochwasserschutz sowie weitere Informationen können Sie im Internet unter www.flussgebiete.nrw.de abrufen.
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete
Seit vielen Jahren werden in Nordrhein-Westfalen die durch Hochwasser gefährdeten Flächen rechnerisch ermittelt und durch eine Verordnung als Überschwemmungsgebiete festgesetzt beziehungsweise vorläufig gesichert (§ 76 Wasserhaushaltsgesetz). Grundlage für die Ausweisung der Überschwemmungsgebiete ist ein Hochwasserereignis, das statistisch alle 100 Jahre einmal auftritt (HQ100).
Überschwemmungsgebiete dienen als vorbeugender Hochwasserschutz vorrangig dem Erhalt oder der Gewinnung von Rückhalteflächen und der Regelung des Hochwasserabflusses, um Schäden durch Hochwasserereignisse weitestgehend zu vermeiden oder zu verringern.
In den Überschwemmungsgebieten gelten besondere Schutzvorschriften. So sind dort die Ausweisungen neuer Baugebiete ebenso wie die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen in der Regel untersagt. Weiterhin ist es im Allgemeinen nicht zulässig, wassergefährdende Stoffe auf dem Boden abzulagern oder aufzubringen, Grünland in Ackerland umzuwandeln oder Baum- und Strauchpflanzungen anzulegen.
Auskünfte über bestehende oder geplante Festsetzungen von Überschwemmungsgebieten erhalten Sie bei der Bezirksregierung Arnsberg oder auch bei der unteren Wasserbehörde im Umwelt- und Grünflächenamt.