Wärmepumpen sind, ebenso wie Geothermieanlagen und Erdwärmesonden, Systeme, mit denen das im Grundwasser beziehungsweise in dem durchströmten Gestein oder Erdreich vorhandene natürliche, relativ gleichbleibende Wärmepotenzial genutzt wird. Dabei wird dem Grundwasser und Erdreich durch eine Wärmeträgerflüssigkeit die vorhandene natürliche Wärme entzogen und an der Erdoberfläche in einem Wärmetauscher an die Heizungsanlage abgegeben. Diese Anlagen sind in aller Regel genehmigungspflichtig, da hier das Grundwasser zur Wärmegewinnung mitbenutzt wird und die Wärmetauscher mit wassergefährdenden Stoffen befüllt sind.
Die hierfür erforderlichen Unterlagen und den Antrag können Sie dem Merkblatt für Geothermieanlagen entnehmen.
Sogenannte Luft-Wärmepumpen, bei denen lediglich der Umgebungsluft Wärme entzogen wird, sind hingegen wasserrechtlich nicht erlaubnispflichtig.