Diese Kennnummer ist ab einer jährlichen Anfallmenge von insgesamt mehr als zwei Tonnen an gefährlichen Abfällen in die zuführenden Entsorgungsbelege (Entsorgungsnachweis, Begleitscheine oder Übernahmescheine) einzutragen. Die Vergabe der Erzeugernummer erfolgt für den Entstehungsort des Abfalls (Betriebsstätte oder Baustelle).
Die Erzeugernummer ist rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten beziehungsweise einer Entsorgung per E-Mail, Fax oder auf dem Postweg zu beantragen. Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.
Rechtsgrundlage: § 28 Nachweisverordnung