Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle erzeugen, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede betreffende Betriebsstätte eine Abfallerzeugernummer beantragen.
Diese Kennnummer ist ab einer jährlichen Anfallmenge von insgesamt mehr als zwei Tonnen an gefährlichen Abfällen in die zuführenden Entsorgungsbelege (Entsorgungsnachweis, Begleitscheine oder Übernahmescheine) einzutragen. Die Vergabe der Erzeugernummer erfolgt für den Entstehungsort des Abfalls (Betriebsstätte oder Baustelle).
Die Erzeugernummer ist rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten beziehungsweise einer Entsorgung zu beantragen. Den Antrag können Sie online einreichen. Ein persönliches Erscheinen ist nicht notwendig.
Rechtsgrundlage: § 28 Nachweisverordnung