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Dienstleistungen und Infos
https://einreichen.eaev-formulare.de/intelliform/forms/AbfAEV/AbfAEV/index

Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen nach § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Sie benötigen eine Erlaubnis für die Tätigkeit als Sammler, Beförderer, Händler oder Makler von gefährlichen Abfällen.

Dienstleistungen und Infos

Für das gewerbliche Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von gefährlichen Abfällen ist eine behördliche Erlaubnis erforderlich.

Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, aus denen sich Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Inhabers oder für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen ergeben. Ferner muss der Inhaber, soweit er für die Leitung des Betriebes verantwortlich ist, die für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortlichen Personen und das sonstige Personal über die für ihre Tätigkeit notwendige Fach- und Sachkunde verfügen.

Sie können die behördliche Erlaubnis online (alternativ per Fax oder Post) beantragen.
 

A-Schild

Kennzeichnung von Fahrzeugen mit dem A-Schild nach § 55 KrWG

Sammler und Beförderer haben Fahrzeuge, mit denen sie Abfälle in Ausübung ihrer Tätigkeit auf öffentlichen Straßen befördern, vor Antritt der Fahrt mit zwei rückstrahlenden weißen Warntafeln (A-Schilder) besonders zu versehen (§ 55 Abs. 1 KrWG). Nicht davon betroffen sind Handwerksbetriebe, wie zum Beispiel Dachdeckerbetriebe oder Maler, bei denen im Rahmen ihrer Dienstleistung ebenfalls Abfälle anfallen und transportiert werden. Die A-Schild-Pflicht gilt unabhängig davon, ob gefährliche oder nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung oder zur Beseitigung transportiert werden.

Rechtsgrundlage: § 54 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Im Web-Portal der Länder zum elektronischen Anzeige- und Erlaubnisverfahren können Sie Ihren Antrag auf Erlaubnis online einreichen:

Formulare und Infoblätter:
Sofern der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nicht über das Internet gestellt wird, kann auch das Formblatt Antrag Erlaubnis nach § 54 KrWG (pdf-Datei) der Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) genutzt werden:

Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis ist vorzugsweise elektronisch über www.eAEV-Formulare.de zu stellen. Dieser Antrag ist mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen.

Folgende Unterlagen sind dem Antrag als pdf-Dateien beizufügen:

  • Gewerbeanmeldung
  • gegebenenfalls Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregisterauszug
  • Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung (nur Sammler und Beförderer)
  • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung und einer Umwelthaftpflichtversicherung, soweit eine Zwischenlagerung, Umladevorgänge oder eine andere nicht zum Gebrauch eines Kraftfahrzeuges gehörende Tätigkeit vorgenommen werden soll

Folgende Unterlagen sind im Bürgerbüro zu beantragen und müssen von den zuständigen Behörden immer direkt an das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum gesandt werden. Bei Beantragung ist der Verwendungszeck „Erlaubnis nach § 54 KrWG“ anzugeben:

  • Firmenbezogene Auskunft (sofern es sich bei dem Unternehmen um eine juristische Person oder Personenvereinigung handelt) aus dem Gewerbezentralregister (GZR 4, Belegart 9)

Jeweils für den Betriebsinhaber, gesetzlichen Vertreter des Betriebsinhabers, vertretungsberechtigten Gesellschafter, Geschäftsführer (soweit vorhanden)

  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart OG)
  • Personenbezogene Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR 3, Belegart 9)

Jeweils für die Leitung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Person und dessen Vertreter (soweit vorhanden)

  • Polizeiliches Führungszeugnis (Belegart OG)
  • Personenbezogene Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR 3, Belegart 9)
  • Fachkundenachweise über
    • Kenntnisse über die Tätigkeit, für die der Betrieb die Erlaubnis beantragt, die während einer mindestens zweijährigen praktischen Tätigkeit erworben wurden, oder
    • Kenntnisse die während einer einjährigen Tätigkeit erworben wurden in Verbindung mit
      • dem Abschluss eines Studiums an einer Hoch- oder Fachschule,
      • einer technischen oder kaufmännischen Fach- oder Berufsausbildung,
      • der Qualifikation als Meister

auf einem Fachgebiet, dem der Betrieb hinsichtlich seiner Betriebsvorgänge, zuzuordnen ist.

  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fachkundelehrgang.

Für die Bearbeitung und Entscheidung über einen Antrag auf Erlaubnis werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und belaufen sich auf 500 bis 1.000 Euro.

Für die Änderung einer bestehenden Erlaubnis wird in der Regel eine Gebühr in Höhe von 200 Euro erhoben.

Sollte der Betrieb noch über keine Kennnummer nach § 28 Nachweisverordnung verfügen (zum Beispiel Sammler- oder Beförderernummer beziehungsweise Händler- oder Maklernummer), so wird für deren Vergabe jeweils eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 Euro festgesetzt.

Die Verwaltungsgebühr wird mit dem Bescheid festgesetzt und ist zu überweisen.

Bitte vereinbaren Sie vorab mit Ihrer Ansprechperson einen Termin.

Adresse / Kontakt

Umwelt- und Grünflächenamt
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

E-Mail Adresse
umweltamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 Rathaus (BVZ).
Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiterin
Umwelt- und Grünflächenamt

Frau Dawid

Telefonnummer
0234 910-3340
Faxnummer
0234 910-1438
Zimmer 3.1.670
E-Mail Adresse
EDawid@bochum.de
Sachbearbeiter
Umwelt- und Grünflächenamt

Herr Schultheiß

Telefonnummer
0234 910-1203
Faxnummer
0234 910-1438
Zimmer 3.1.650
E-Mail Adresse
MSchultheiss@bochum.de