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Dienstleistungen und Infos

Einleitung von Regenwasser ins Grundwasser oder in ein oberirdisches Gewässer

Sie möchten eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser oder in ein oberirdisches Gewässer beantragen.

Dienstleistungen und Infos

Für nach dem 1. Januar 1996 erstmalig bebaute und befestigte Grundstücke besteht grundsätzlich die Pflicht zur ortsnahen Beseitigung des Niederschlagswassers.

Versickerung

Für die Einleitung des unbelasteten (nicht verschmutzten) Niederschlagswassers von Dach- und befestigten Flächen über Versickerungsanlagen, wie zum Beispiel Sickermulden, Rigolen und Sickerschächte, in den Boden und damit ins Grundwasser ist in der Regel eine wasserrechtlichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde im Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum erforderlich.

Belastetes (verschmutztes) Niederschlagswasser muss gegebenenfalls vor der Einleitung entsprechend behandelt werden.

Informationen einschließlich des Antrages zur Versickerung sind im Merkblatt Niederschlagswasserversickerung zusammengefasst.

Einleitung in oberirdische Gewässer

Unbelastetes (nicht verschmutztes) Niederschlagswasser kann grundsätzlich ohne Vorbehandlung in oberirdische Gewässer eingeleitet werden. Verschmutztes Niederschlagswasser muss vor der Einleitung entsprechend behandelt werden. Bei der Einleitung von größeren Regenwassermengen ist im Einzelfall gegebenenfalls eine Drosselung erforderlich.

Einleitungen in oberirdische Gewässer bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde im Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum. Die dazugehörigen Planunterlagen und den Antrag können Sie dem Merkblatt Einleitung von Niederschlagswasser in ein oberirdisches Gewässer entnehmen.

Für die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde der Stadt Bochum müssen alle Antragsunterlagen in 3-facher Ausführung vorgelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag durch den Antragsteller zu unterzeichnen ist.

Die Anträge sowie eine Auflistung aller benötigten Dokumente finden Sie in den verlinkten Merkblättern.

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. Über die Höhe können Sie sich bei Antragstellung informieren.

Adresse / Kontakt

Umwelt- und Grünflächenamt
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

E-Mail Adresse
umweltamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 Rathaus (BVZ).
Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Ansprechperson für Versickerung (Einleitung ins Grundwasser)

Sachbearbeiterin
Umwelt- und Grünflächenamt

Frau Sprengel

Telefonnummer
0234 910-1459
Faxnummer
0234 910-1438
Zimmer 3.1.460
E-Mail Adresse
NSprengel@bochum.de

Ansprechperson für die Einleitung in oberirdische Gewässer

Sachbearbeiterin
Umwelt- und Grünflächenamt

Frau Klobes

Telefonnummer
0234 910-3638
Faxnummer
0234 910-1438
Zimmer 3.1.490
E-Mail Adresse
LKlobes@bochum.de