Die Benutzung von Grundwasser zu den obengenannten Zwecken ist in der Regel erlaubnisfrei. Die Absicht einen Brunnen anzulegen, ist jedoch in jedem Fall bei der unteren Wasserbehörde im Umwelt- und Grünflächenamt gemäß § 49 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) anzuzeigen.
Um abzuklären, ob im Bereich Ihres Grundstücks gegebenenfalls Angaben zu Grundwasserbelastungen vorliegen, die eine Entnahme von Grundwasser ausschließen, sollten Sie im Vorfeld der Bohrung die untere Bodenschutzbehörde im Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum kontaktieren.
Für die Bohrung wird dringend empfohlen ein nach DVGW 120 zertifiziertes Bohrunternehmen zu beauftragen.