Es besteht die Möglichkeit, dass Bodenschutzbelange berührt sowie Methangasaustritte zu berücksichtigen sind.
Folgende Informationen sind dann für Sie von besonderer Bedeutung:
Im Stadtgebiet von Bochum gibt es eine größere Zahl an Flächen, die als altlastverdächtig beziehungsweise als Altlast in entsprechenden Katastern der unteren Bodenschutzbehörde geführt werden.
Eine Anfrage über eine Auskunft aus dem Altlastenkataster bei der unteren Bodenschutzbehörde wird empfohlen und hilft Ihnen, im Rahmen des geplanten Grundstückskaufs oder der geplanten Bebauung unvorhersehbare Kosten oder Risiken zu vermeiden.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).
Selbst wenn keine Hinweise auf Bodenbelastungen vorliegen, müssen trotzdem Bodenschutzbelange berücksichtigt werden, da auch das aktuellste Altlast-Verdachtsflächenkataster niemals den Anspruch auf Vollständigkeit erfüllen kann. Alte Quellen sind oft lückenhaft. Darüber hinaus bergen die zahlreichen Auffüllungen und Anschüttungen unbekannter Zusammensetzung immer das Risiko von Bodenbelastungen.
Wer sichergehen will, sollte nach Rücksprache mit der unteren Bodenschutzbehörde eine orientierende Bodenuntersuchung durchführen lassen. Die Kosten sind vom Veranlasser oder Eigentümer zu tragen.
Im Rahmen von Baumaßnahmen werden Böden flächenhaft in Anspruch genommen. Bei unsachgemäßem Umgang kann die natürliche Bodenfunktion langfristig und irreversibel beeinträchtigt werden. Daher ist bei Maßnahmen, die die durchwurzelbare Bodenschicht auf mehr als 3.000 qm beanspruchen, gegebenenfalls ein Bodenschutzkonzept aufzustellen und eine bodenkundliche Baubegleitung durchzuführen.