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Dienstleistungen und Infos

Auskünfte nach dem Umweltinformationsgesetz

Sie möchten eine Auskunft nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) beantragen.

Dienstleistungen und Infos

Rechtsgrundlage ist das Umweltinformationsgesetz (UIG).

Nach dem UIG wird Personen, ohne einen bestimmten Grund nennen zu müssen, der freie Zugang zu Umweltinformationen, die bei einer Behörde vorliegen, gewährt.

Der Zugang muss beantragt werden, der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Informationen der Zugang gewünscht wird. Allerdings ist der Schutz personenbezogener Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten.

Definition Umweltinformationen

Umweltinformationen sind unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über

  • den Zustand von Umweltbestandteilen (wie Gewässer, Luft, Atmosphäre, Boden, Tier- und Pflanzenwelt, Landschaft, natürliche Lebensräume)
  • Faktoren (wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle, Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt)
  • Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile oder auf Faktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder den Schutz von Umweltbestandteilen bezwecken
  • Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts
  • Kosten/Nutzen-Analysen im Rahmen der genannten Maßnahmen oder Tätigkeiten
  • den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit einschließlich der Kontamination der Lebensmittelkette, Bedingungen für menschliches Leben sowie Kulturstätten und Bauwerke in dem Maße, in dem sie vom Zustand der Umweltbestandteile oder von den Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten betroffen sind oder sein können.

Hinweis:

Informationen zu Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erhalten Sie unter www.bochum.de/Informationsfreiheitsgesetz

Es ist ein Antrag zu stellen, der erkennen lässt, zu welchen Informationen der Zugang gewünscht wird.

Einfache Auskünfte werden in der Regel kostenlos erteilt. Für umfangreiche Auskünfte können je nach Aufwand Gebühren erhoben werden. 

Adresse / Kontakt

Umwelt- und Grünflächenamt
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

E-Mail Adresse
umweltamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 Rathaus (BVZ).
Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiterin
Umwelt- und Grünflächenamt

Frau Hoppe

Telefonnummer
0234 910-3471
Faxnummer
0234 910-1438
Zimmer 3.2.550
E-Mail Adresse
BHoppe@bochum.de