Rechtsgrundlage ist das Umweltinformationsgesetz (UIG).
Nach dem UIG wird Personen, ohne einen bestimmten Grund nennen zu müssen, der freie Zugang zu Umweltinformationen, die bei einer Behörde vorliegen, gewährt.
Der Zugang muss beantragt werden, der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Informationen der Zugang gewünscht wird. Allerdings ist der Schutz personenbezogener Daten sowie von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen zu gewährleisten.
Definition Umweltinformationen
Umweltinformationen sind unabhängig von der Art ihrer Speicherung alle Daten über
- den Zustand von Umweltbestandteilen (wie Gewässer, Luft, Atmosphäre, Boden, Tier- und Pflanzenwelt, Landschaft, natürliche Lebensräume)
- Faktoren (wie Stoffe, Energie, Lärm und Strahlung, Abfälle, Emissionen, Ableitungen und sonstige Freisetzungen von Stoffen in die Umwelt)
- Maßnahmen oder Tätigkeiten, die sich auf die Umweltbestandteile oder auf Faktoren auswirken oder wahrscheinlich auswirken oder den Schutz von Umweltbestandteilen bezwecken
- Berichte über die Umsetzung des Umweltrechts
- Kosten/Nutzen-Analysen im Rahmen der genannten Maßnahmen oder Tätigkeiten
- den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit einschließlich der Kontamination der Lebensmittelkette, Bedingungen für menschliches Leben sowie Kulturstätten und Bauwerke in dem Maße, in dem sie vom Zustand der Umweltbestandteile oder von den Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten betroffen sind oder sein können.