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Dienstleistungen und Infos

Artenschutz

Sie besitzen ein besonders geschütztes Tier, eine besonders geschützte Pflanze oder Teile beziehungsweise Erzeugnisse hiervon (zum Beispiel Gitarre, Kleidung oder ähnliches).

Dienstleistungen und Infos

Artgeschützte Tiere und Pflanzen

Der Besitz besonders geschützter Tiere und Pflanzen ist nur ausnahmsweise zulässig. Weitere Informationen zum Schutzstatus erhalten Sie unter www.wisia.de.

Herkunftsnachweis

Beim Kauf ist darauf zu achten, dass für besonders geschützte Arten die zum Nachweis der rechtmäßigen Herkunft erforderlichen Unterlagen vorliegen. Es geht regelmäßig um den Nachweis der rechtmäßigen Zucht in der Europäischen Union (EU) oder um den Nachweis der rechtmäßigen Einfuhr in die EU. Rechtmäßig gehalten werden auch solche Exemplare, die vor der Unterschutzstellung ihrer Art erworben wurden (sogenannter "Vorerwerb").

Exemplare von streng geschützten Arten, die im Anhang A der Verordnung EG Nr. 338/97 aufgeführt sind, dürfen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - nur mit Ausnahmegenehmigungen vermarktet werden. Sie werden in Form von behördlich ausgestellten EU-Bescheinigungen (früher und im Sprachgebrauch noch immer: CITES-Bescheinigung) ausgestellt.

Für alle anderen besonders und auch streng geschützten Arten ist die Führung von Herkunftsnachweisen an keine besondere Form gebunden.

Meldepflichten

Die Haltung von lebenden Wirbeltieren (Säugetiere, Vögel, Reptilien, Amphibien und Fischen) besonders geschützter Arten ist der unteren Naturschutzbehörde im Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum unverzüglich und schriftlich (Bestandsanzeige) zu melden. Die für den Herkunftsnachweis erforderlichen Unterlagen sind beizufügen. Nur wenige Arten sind von dieser Anzeigepflicht ausgenommen (Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung).

Veränderungen (Zu- und Abgänge, die Verlegung des regelmäßigen Standortes bei einem Wohnungswechsel oder eine längerfristige anderweitige Unterbringung, zum Beispiel zu Pflege- oder Zuchtzwecken) sind in einer Bestandsveränderungsanzeige mitzuteilen.

Kennzeichnungspflicht

Für viele Arten von Säugetieren, Vögeln, Reptilien besteht eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht (Anlage 6 Bundesartenschutzverordnung).

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Datenschutz.

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Sie können das ausgefüllte Formular "Bestandsanzeige / Bestandsveränderungsanzeige" sowie die für den Herkunftsnachweis erforderlichen Unterlagen gerne per E-Mail an IEichel@bochum.de senden.

Adresse / Kontakt

Umwelt- und Grünflächenamt
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

E-Mail Adresse
umweltamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 Rathaus (BVZ).
Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiterin
Umwelt- und Grünflächenamt

Frau Eichel

Telefonnummer
0234 910-3491
Faxnummer
0234 910-1438
E-Mail Adresse
IEichel@bochum.de