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Dienstleistungen und Infos

Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche Sammlungen nach § 18 KrWG

Sie möchten eine gemeinnützige oder gewerbliche Sammlung durchführen.

Dienstleistungen und Infos

Sowohl für gewerbliche als auch für gemeinnützige Sammlungen, wie zum Beispiel Altkleider-, Altpapier- und Schrottsammlungen, besteht eine gesetzliche Anzeigepflicht.

Alle Sammlungen, die im Stadtgebiet Bochum stattfinden, müssen spätestens drei Monate vor dem beabsichtigten Beginn bei der unteren Abfallwirtschaftsbehörde im Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum angezeigt werden.

Sammlungen können sowohl im Hol- als auch im Bring-System betrieben werden. Somit kann sowohl eine Haus-zu-Haus-Sammlung als auch die Annahme beziehungsweise der Ankauf von angelieferten Abfällen eine Sammlung darstellen. Daher sind insbesondere auch Recyclingbetriebe, die Materialien von Haus-zu-Haus-Sammlern entgegennehmen oder ankaufen, gehalten, diese Tätigkeit als Sammlung anzuzeigen.

Rechtsgrundlage: § 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das hierzu erforderliche Formular (Anzeige für gewerbliche oder gemeinnützige Sammlungen nach § 18 KrWG) können Sie entweder ausgefüllt per E-Mail an ASchoebel@bochum.de senden oder nach Terminabsprache persönlich vorbei bringen.

Die Anzeige ist gebührenpflichtig. Im Einzelnen berechnet sich die Gebühr nach dem Verwaltungsaufwand; die Rahmengebühren betragen:

  • Bearbeitung von Anzeigen für gemeinnützige Sammlungen: 50 bis 200 Euro
  • Bearbeitung von Anzeigen für gewerbliche Sammlungen: 50 bis 1.000 Euro
  • Anordnungen für bestehende gewerbliche Sammlungen: 50 bis 1.000 Euro

Adresse / Kontakt

Umwelt- und Grünflächenamt
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

Navigation

44787 Bochum

E-Mail Adresse
umweltamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Parkmöglichkeiten bietet zum Beispiel das Parkhaus P3 Rathaus (BVZ).
Mehr Infos zu Parkmöglichkeiten in Bochum

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiter
Umwelt- und Grünflächenamt

Herr Schöbel

Telefonnummer
0234 910-3470
Faxnummer
0234 910-1438
Zimmer 3.1.530
E-Mail Adresse
ASchoebel@bochum.de