Es werden regelmäßige Begehungen bei den wasserrechtlich relevanten Betrieben durchgeführt.
Bei festgestellten Mängeln werden die Betriebe zur Mängelbeseitigung aufgefordert.
Zur Überprüfung der gesetzlichen Überwachungswerte für gefährliche Stoffe im Abwasser veranlasst der Abwasseruntersuchungsdienst die Beprobung von betrieblichem Abwasser.
Bei einer Überschreitung der Überwachungswerte wird der Betrieb aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.