Restmüll
Restmüll ist nicht verwertbarer Haushaltsabfall. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen und ausreichende Behälter für Restabfälle auf seinem Grundstück vorzuhalten. Restmülltonnen werden im sogenannten Vollservice entsorgt (die Behälter werden bis zu zehn Meter von der Straße entfernt vom Standplatz zur Leerung abgeholt und wieder zurückgebracht; bei einem Transportweg von über zehn Metern wird ein Rollwegezuschlag erhoben).
Die Restmüllbehälter werden in der Regel vierzehntägig geleert. Gewerbebetriebe haben für gewerbliche Siedlungsabfälle einen Pflicht-Restmüllbehälter zu benutzen. Das Mindestvolumen der Abfallbehälter ist in der Abfallsatzung festgeschrieben und errechnet sich bei Wohnhäusern über die Anzahl der auf einem Grundstück wohnenden Personen. Regelmäßig sollen insgesamt 20 l Behältervolumen je Person und Woche zur Verfügung stehen. Für Nutzer der Biotonne und / oder Eigenkompostierer verringert sich das regelmäßige Behältervolumen auf 15 l je Person und Woche. Nutzer der Biotonne und / oder Eigenkompostierer haben jedoch mindestens einen 30 l-Behälter für Restmüll vorzuhalten. Das Behältervolumen für Erzeuger / Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen im Sinne der Gewerbeabfallverordnung beträgt mindestens 120 l pro Woche. Weitere Einzelheiten sind in der Abfallsatzung geregelt.
Vorübergehend zusätzlich anfallende Abfälle können in amtlichen Abfallsäcken oder direkt an der Zentraldeponie Kornharpen, Brelohstraße 70, kostenpflichtig entsorgt werden. Die Verkaufsstellen für amtliche Abfallsäcke finden Sie auf der Seite der USB Bochum GmbH.
Bioabfall
Bioabfälle sind alle biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Garten-, Nahrungs- und Küchenabfälle. Hierzu gehören zum Beispiel Obst- und Gemüsereste, Speisereste (roh oder gekocht), auch Fisch- und Fleischreste, Kaffeefilter und Teebeutel. Bioabfälle sind wichtige Energie- und Rohstofflieferanten, aus denen sowohl Strom und Wärme als auch Dünger und Kompost produziert werden können. Die hochwertigste Verwertung organischer Abfälle ist dann möglich, wenn diese getrennt vom Restmüll in der Biotonne erfasst werden. (Infos zur Biotonne)
Grün- und Küchenabfälle können weiterhin auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden. Das darf aber nicht zu Beeinträchtigungen der Nachbarschaft (Gerüche, Rattenbefall et cetera) führen. Außerdem muss der Kompost im eigenen Garten verwertet werden. Grün- und Gartenabfälle können auch weiterhin an den Wertstoffhöfen in Bochum kostenlos angeliefert werden.
Papier, Pappe, Kartonagen
Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, für die Aufnahme von Papier, Pappe und Kartonagen eine Papiertonne auf seinem Grundstück aufzustellen. Die Papiertonne wird im sogenannten Teilservice geleert (Die Behälter sind am Leerungstag bis 7 Uhr - frühestens am Abend vor der Leerung - auf dem Gehweg an der Straßenseite des Grundstücks oder, wenn das nicht möglich ist, auf dem Grundstück an der Grundstücksgrenze zur Leerung bereitzustellen und nach der Leerung unverzüglich an ihren Standplatz zurückzubringen).
Auf Antrag des Anschlusspflichtigen kann von einer Aufstellung abgesehen werden, wenn ein Stellplatz auf dem Grundstück nicht vorhanden ist. Sie können den Antrag per Formular oder auch formlos beim Umwelt- und Grünflächenamt, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44777 Bochum, einreichen. In vorgenannten Fällen sind Papier, Pappe sowie Kartonagen getrennt zu sammeln und in einen Depotcontainer einzufüllen beziehungsweise an einem Wertstoffhof abzugeben.
Wertstoffe
Seit 2011 wird in Bochum die kombinierte Wertstofftonne, der kombinierte Wertstoffsack genutzt. Die Wertstofftonne ist keine zusätzliche Tonne, sondern ergänzt die bisherige Sammlung von Verpackungsabfällen in der Gelben Tonne um weitere Wertstoffe aus Kunststoff und Metall. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.usb-service.de.
Sollte Ihr Haushalt über keine Wertstofftonne verfügen, werden Ihnen Wertstoffsäcke zur Verfügung gestellt. Die RAU-Recycling am Umweltpark GmbH ist für die Verteilung der Wertstoffsäcke zuständig.
Alle Haushalte ohne Wertstofftonne erhalten Anfang des Jahres zwei Rollen Wertstoffsäcke als Jahresausstattung. Sollten die Wertstoffsäcke aufgrund Ihres guten Trennverhaltens nicht ausreichen, können Sie Wertstoffsäcke an verschiedenen Ausgabestellen im Stadtgebiet erhalten (www.usb-service.de).
Die Wertstoffe werden im Teilservice abgefahren. Das bedeutet, dass die Wertstofftonnen / Wertstoffsäcke, am Abfuhrtag bis 7 Uhr, frühestens aber am Abend vor der Abfuhr an der Straßenseite des Grundstücks oder - falls dies nicht möglich ist - auf dem Grundstück an der Grundstücksgrenze bereitzustellen sind. Nach der Leerung sind die Behälter unverzüglich an ihren Standplatz auf dem Grundstück zurückzubringen).
Glas
Die Sammlung erfolgt über Sammelcontainer an fast 300 Standplätzen im gesamten Stadtgebiet, getrennt nach Weiß-, Grün- und Braunglas. Sonstiges Buntglas gehört in den Container für Grünglas. Den nächstgelegenen Standplatz finden Sie auf den Seiten des Umweltservice Bochum.
Wertstoffhöfe
Verwertbare Haushaltsabfälle können von Bochumer Bürgerinnen und Bürgern an den sechs im Stadtgebiet eingerichteten Wertstoffhöfen in haushaltsüblichen Mengen abgegeben werden:
- Bochum-Kornharpen: Brelohstraße 70
- Bochum-Riemke: In der Provitze 20
- Bochum-Wattenscheid: Blücherstraße 53
- Bochum-Werne: Brandwacht 49
- Bochum-Linden: Am Sattelgut 132
- Bochum-Laer: Schattbachstraße 80
Öffnungszeiten und weitere Informationen dazu erhalten Sie unter auf den Seiten des Umweltservice Bochum.
Problemabfälle
Darüber hinaus können auch Problemabfälle (wie Haushaltschemikalien, Kraftfahrzeugprodukte, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Heimwerkerprodukte, Hobbyprodukte) am Umweltbrummi oder an den Wertstoffhöfen in Bochum-Kornharpen, Bochum-Laer und Bochum-Wattenscheid abgegeben werden.
Den Fahrplan des Umweltbrummis sowie weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Seiten der USB Bochum GmbH.