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Radfahren in Bochum

Geisterradler*innen in Bochum

Grundsätzlich besteht das Rechtsfahrgebot auch auf Radwegen und Radfahrstreifen, das heißt: Nur der Weg auf der rechten Seite darf genutzt werden, solange es kein Schild gibt, dass das Gegenteil zulässt. Ist zum Beispiel ein Radwegeschild nur von hinten zu sehen, befinden sich die Radfahrenden auf der falschen Straßenseite bzw. der Weg ist in diese Richtung nicht für die Nutzung mit dem Fahrrad freigegeben. 

Radfahren in Bochum

Grünes dreieckiges Warnschild mit der Aufschrift "Falsche Seite" und einem Geist auf dem Fahrrad
Warnschablone Geisterradler*innen (Quelle: Polizei Duisburg)

Für Radfahrende gelten häufig dieselben Regeln wie für Kraftfahrzeugführende. Gemäß § 2 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) müssen sie möglichst weit rechts fahren. Wer von diesem Grundsatz abweicht, ist bereits ein*e Geisterfahrer*in. Mit dem Fahrrad dürfen sie wie mit dem Kraftfahrzeug eine Einbahnstraße nur in die vorgegebene Richtung befahren. Eine Ausnahme von dieser Regel muss durch ein entsprechendes Zusatzschild kenntlich gemacht werden.

Befindet sich in jede Fahrtrichtung ein Radweg, dürfen Radfahrende auch nur den rechten Radfahrstreifen benutzen. Dies legt § 2 Absatz 4 StVO fest.

Es gibt ein hohes Unfallrisiko für Geisterfahrende auf dem Fahrrad.
Der linke Radweg ist generell tabu. Einzig, wenn er mit dem alleinstehenden Verkehrszeichen „Radverkehr frei“ und nicht mit den Zeichen 237, 240 beziehungsweise 241 gekennzeichnet ist, darf er befahren werden.

Wer von diesen Regeln abweicht, gilt laut Verkehrsrecht als Geisterfahrer*in auf dem Fahrrad. Das Unfallrisiko ist sehr hoch und das Verletzungsrisiko umso höher, denn Radfahrende sind meist weitgehend ungeschützt unterwegs. 

Die städtischen Beauftragten für Nahmobilität appellieren: „Tun Sie sich und allen etwas Gutes und Entspannendes, fördern Sie selbst den Radverkehr. Bitte halten Sie sich an die Regeln - sie machen das Zusammenleben leichter und sicherer. Regelkonformes Verhalten fördert zudem die Akzeptanz durch andere Verkehrsteilnehmer.“
Alle wichtigen Informationen zur Radwegebenutzungspflicht finden Sie in unserem Flyer

Den Weg abkürzen und aus Bequemlichkeit in die falsche Richtung fahren oder schlicht die Verkehrsregeln nicht kennen: Gründe, Geisterfahrende auf dem Fahrrad zu werden, gibt es viele. Obwohl PKW-Fahrende in der Regel eine Teilschuld beim Fahrradunfall erhalten, gilt dies nicht für Geisterfahrende auf dem Fahrrad. Sie erhalten meist die volle Schuld, weil sie schwerwiegend ihre Sorgfaltspflicht missachtet haben.

„Wenn Radfahrende einen Unfall verursachen, sind sie in vielen Fällen in Gegenrichtung gefahren. Geisterradler*innen gefährden sich selbst und andere!“ So führen beispielsweise in der Brückstraße, obwohl das Tiefbauamt dort ein irreführendes Schild abgenommen und ein erklärendes hinzugefügt habe, noch immer Menschen links auf dem Radweg, anstatt rechts auf der Straße zu bleiben. 

Ein Rot-Weißes Schild mit der Aufschrift "Geisterradler Gefährden" und einem Geist auf dem Fahrrad
Geisterradler*innen Warnschild (Quelle: DESIGNFRANK KG)

Immer wieder wird beobachtet, dass sich Radfahrende nicht an die Verkehrsregeln halten und auf der verkehrten Seite unterwegs sind.

Die zweihäufigste Unfallursache ist bei der Verkehrsunfallentwicklung beim Fahrrad/Pedelec im Bereich der KPB Bochum mit circa 10 Prozent die verbotswidrige Benutzung der Fahrbahn oder anderer Straßenteile (zum Beispiel Gehweg, Radweg in falscher Richtung).

Daher möchte die Polizei Bochum, die Verkehrsüberwachung und das Tiefbauamt Bochum mit einer gemeinsamen Aktion Geisterradler*innen auf diese Problematik aufmerksam machen.

Am Dienstag, dem 13. August 2024 findet daher die Aktion Geisterradler*innen an verschiedenen Orten in der Innenstadt in der Zeit von 10 bis 15 Uhr statt.

Neben den Sprüh-Geistern und Schildern klärt die Polizei Radfahrende auf und verteilt entsprechend prägnant gestaltet Karten. Die Fahrradstaffel der Verkehrsüberwachung kontrolliert verstärkt an diesem Tag die Radwege und verteilt Broschüren.