Aktuell - Bericht zur Trassensuche in der Bochumer Innenstadt
Der Radschnellweg Ruhr RS 1 wird zukünftig das Rückgrat des regionalen Radverkehrsnetzes im Ruhrgebiet für den überörtlichen Alltagsverkehr bilden. Er ist ein zentraler Baustein für eine zukunftsorientierte und umwelt- sowie klimafreundliche Mobilitätsstrategie im Ruhrgebiet. Gerade für den Alltagsverkehr stellt der RS 1 als durchgehende Fahrrad-Verbindung zwischen den Städten im Revier eine attraktive Alternative zum motorisierten Verkehr dar. Zukünftig verbindet der RS 1 auf mehr als 117 km die Städte von Moers über Duisburg, Essen, Bochum und Dortmund bis Hamm. Für den RS 1 wurde eine Machbarkeitsstudie erarbeitet und im Jahr 2014 veröffentlicht.
In Bochum wird der RS 1 über etwa 17 km das Stadtgebiet auf einer West-Ost-Achse durchqueren. Der Radschnellweg hat in Bochum zwei Abschnitte. Der Abschnitt A geht von der Stadtgrenzen Gelsenkirchen bis zur Bochumer Innenstadt und ist in fünf Bauabschnitte unterteilt. Der Abschnitt B geht von der Bochumer Innenstadt bis zur Stadtgrenze Dortmund.
Der Radschnellweg Ruhr RS 1 ist einer Landesstraße im Sinne des Straßen- und Wegegesetztes NRW gleichgestellt. Damit ist die gesamte Strecke, wie bei Landesstraßen üblich, in sogenannte freie Strecke und Ortdurchfahrt unterteilt. Freie Strecken sind alle Bereiche außerhalb des Siedlungsbereiches ohne durchgehende Bebauung, in denen der RS1 keine Erschließungsfunktion für einzelne Grundstücke zum Beispiel für den motorisierten Verkehr hat. Grundsätzlich wird die freie Strecke vom Landesbetrieb Straßenbau NRW geplant, gebaut und unterhalten. Die Ortsdurchfahrten liegen bei der Planung, dem Bau und der Unterhaltung in der Zuständigkeit der Kommunen, wenn sie mehr als 80.000 Einwohnende hat. Die Stadt Bochum hat mit Straßen.NRW eine Planungsvereinbarung abgeschlossen und übernimmt alle Planungen für Straßen.NRW. So wird der RS 1 auf der gesamten Strecke im Bochumer Stadtgebiet aus einer Hand geplant.
Für die Planung des RS 1 sind Standards, Führungsformen und Gestaltungsmerkmale im „Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb – Radschnellverbindungen in NRW“ vom Ministerium für Verkehrs des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt.
Eine Übersicht und Informationen zum gesamten RS 1 finden Sie unter www.rs1.nrw.de