Neben der öffentlich-rechtlichen Straßenbenutzung (Sondernutzung), die durch einen Verwaltungsakt gestattet werden kann, kennt das Gesetz auch die privatrechtliche sonstige Benutzung öffentlicher Straßen (einschließlich Gehwege und Fußgängerzonen), Wege und Plätze.
Zu den privatrechtlichen sonstigen Benutzungen zählen beispielsweise das Aufstellen von Blumenkübeln, Pollern, das Anbringen von Werbeanlagen - sofern sie mehr als 30 cm in die öffentliche Verkehrsfläche ragen, oder Markisen, der Anbau von Balkonen, Treppen oder Vordächern sowie oberirdische und unterirdische Verlegungen von Kabeln, Leitungen, Kanälen et cetera.
Das privatrechtliche Straßenbenutzungsrecht wird durch einen sogenannten Gestattungsvertrag zwischen dem Träger der Straßenbaulast (Stadt Bochum, Tiefbauamt) und dem Straßenbenutzer vereinbart. Es handelt sich hierbei um eine entgeltpflichtige Vereinbarung.
Der Abschluss eines Gestattungsvertrages ist schriftlich beim Tiefbauamt, Verwaltungsabteilung, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44787 Bochum, zu beantragen. Der Antrag auf Gestattung kann formlos gestellt oder online eingereicht werden.