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https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F049&formtecid=3&areashortname=AMT11

Sondernutzung von Straßen (Gestattungsvertrag)

Das privatrechtliche Straßenbenutzungsrecht wird durch einen sogenannten Gestattungsvertrag zwischen dem Träger der Straßenbaulast und dem Straßenbenutzer vereinbart.

Dienstleistungen und Infos

Neben der öffentlich-rechtlichen Straßenbenutzung (Sondernutzung), die durch einen Verwaltungsakt gestattet werden kann, kennt das Gesetz auch die privatrechtliche sonstige Benutzung öffentlicher Straßen (einschließlich Gehwege und Fußgängerzonen), Wege und Plätze.

Zu den privatrechtlichen sonstigen Benutzungen zählen beispielsweise das Aufstellen von Blumenkübeln, Pollern, das Anbringen von Werbeanlagen - sofern sie mehr als 30 cm in die öffentliche Verkehrsfläche ragen, oder Markisen, der Anbau von Balkonen, Treppen oder Vordächern sowie oberirdische und unterirdische Verlegungen von Kabeln, Leitungen, Kanälen et cetera.

Das privatrechtliche Straßenbenutzungsrecht wird durch einen sogenannten Gestattungsvertrag zwischen dem Träger der Straßenbaulast (Stadt Bochum, Tiefbauamt) und dem Straßenbenutzer vereinbart. Es handelt sich hierbei um eine entgeltpflichtige Vereinbarung.

Der Abschluss eines Gestattungsvertrages ist schriftlich beim Tiefbauamt, Verwaltungsabteilung, Technisches Rathaus, Hans-Böckler-Straße 19, 44787 Bochum, zu beantragen. Der Antrag auf Gestattung kann formlos gestellt oder online eingereicht werden.

Welche Online-Dienste, Formulare und Infoblätter gibt es?

Im Bochumer Serviceportal steht folgender Onlinedienst zur Verfügung:

Sie können den Antrag auf Gestattung online einreichen.
Im Antrag ist das geplante Vorhaben detailliert zu beschreiben. Insbesondere ist die Angabe von exakten Maßen erforderlich.

Dem Antrag sind folgende Anlagen in zweifacher Ausfertigung beizufügen:

  • Kopien der Flurkarte oder des Lageplanes
  • Grundrisse, Ansichten oder Schnitte des geplanten Vorhabens
  • Bauzeichnungen mit Bemaßung
  • Ausführungspläne
  • Fotos beziehungsweise Fotomontagen

Die Höhe des Entgeltes kann in den Entgeltregelungen der Stadt Bochum unter Leistungen sonstiger Einrichtungen IV (Tiefbauamt) nachgelesen werden.

Der Abschluss eines Gestattungsvertrages ist schriftlich beim Tiefbauamt zu beantragen. Der Antrag auf Gestattung kann online eingereicht werden.

Adresse / Kontakt

Tiefbauamt
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

E-Mail Adresse
tiefbauamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.

Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Gräber

Gestattungen für Werbeanlagen, Vordächer, Markisen, Poller, Wärmedämmung, Schauästen, Verkehrsspiegel, Bücherschränke, Sammelstellenschilder, einfache Genehmigungen von Postablagekästen und Briefkästen.

Telefonnummer
0234 910-3604
Faxnummer
0234 910-1585
E-Mail Adresse
HGraeber@bochum.de
Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Karadayi

Gestattungen für Windschutzwände, Grundwassermessstellen, Bodenhülsen für Sonnenschirme

Telefonnummer
0234 910-1480
Faxnummer
0234 910-1585
E-Mail Adresse
AKaradayi@bochum.de
Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Jäger

Straßenrechtliche Vertragsangelegenheiten, Widmung, Einziehung

Telefonnummer
0234 910-3595
E-Mail Adresse
PJaeger@bochum.de
Sachbearbeiter
Tiefbauamt

Herr Strehlau

Straßenrechtliche Vertragsangelegenheiten, Widmung, Einziehung

Telefonnummer
0234 910-3605
E-Mail Adresse
RStrehlau@bochum.de
Sachbearbeiterin
Tiefbauamt

Frau Höhne

Entwässerungsrechtliche Vertragsangelegenheiten
 

Telefonnummer
0234 910-3680
E-Mail Adresse
SHoehne@bochum.de
Sachbearbeiter
Tiefbauamt

Herr Bieber

Entwässerungsrechtliche Vertragsangelegenheiten
 

Telefonnummer
0234 910-3918
E-Mail Adresse
ABieber@bochum.de