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Dienstleistungen und Infos

Straßen- und Wegerecht

Widmung, Einziehung, Teileinziehung und Umstufung von Straßen, Wegen und Plätzen

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Die Bezeichnung „öffentliche Straße“ im allgemeinen Sprachgebrauch entspricht nicht immer den tatsächlichen, rechtlichen Begebenheiten.

Die Stadt Bochum (oder das Land oder der Bund) ist Eigentümerin vieler Grundstücke; darunter befinden sich unter anderem viele Straßengrundstücke oder Wegeparzellen. Diese städtischen Grundstücke sind jedoch nicht automatisch „öffentlich“. Dafür bedarf es einer Widmung.

Eine Straße (ein Weg, ein Platz) erhält durch die Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird damit zu einer für den öffentlichen Verkehr bestimmten öffentlichen Sache. Die Widmung eröffnet den so genannten Gemeingebrauch. Das heißt, der Bürger kann die Straße nach Maßgabe der Widmung und der Vorschriften über den Straßenverkehr ohne besondere Erlaubnis benutzen.

Ebenso entsteht der sogenannte Anliegergebrauch, auch gesteigerter Gemeingebrauch genannt. Anlieger sind darauf angewiesen, dass sie die an ihr Grundstück grenzenden Straßen (Wege, Plätze) über die für andere Verkehrsteilnehmer übliche Nutzung (gewöhnlicher Gemeingebrauch) hinaus angemessen nutzen können. Dazu zählt beispielsweise der Zugang zu den Häusern oder das Überfahren des Gehweges zur Garage oder Stellplatz.

Die Widmung kann inhaltlich auf bestimmte Benutzungsarten (zum Beispiel Fußgängerverkehr), Benutzungszwecke (zum Beispiel Schulweg), Benutzerkreise (zum Beispiel Anlieger) oder in sonstiger Weise (zum Beispiel zeitliche Begrenzung der Nutzung) beschränkt werden.

Mit der Widmung wird auch die Straßengruppe (Straßenklasse) bestimmt, das heißt es wird festgelegt, ob es sich bei der Straße um eine Bundesautobahn oder eine Bundes-, Landes-, Kreis- oder Gemeindestraße handelt.

Die Widmung wird im Amtsblatt der Stadt Bochum bekannt gemacht.

Sobald eine Widmung erfolgt ist, gelten für die betroffene Straße alle Regelungen des öffentlichen Rechts; diese Regelungen sind für private, das heißt nicht gewidmete Straßenflächen nicht anwendbar. Mit der Widmung entsteht für die Stadt Bochum (oder für das Land oder den Bund) unter anderem die Verkehrssicherungs- und Unterhaltungspflicht. Diese Verpflichtungen bezeichnet man - im Hinblick auf die Unterhaltung - auch als Straßenbaulast.

Der gegensätzliche Fall einer Widmung ist die Einziehung, im Sprachgebrauch auch Entwidmung genannt.

Mit der Einziehung verliert eine gewidmete Straße (ein Weg, ein Platz) die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Damit entfallen auch wieder alle straßenrechtlichen Rechte und Pflichten des Straßenbaulastträgers (Stadt Bochum oder Land oder Bund).

Die Straße bzw. das Straßengrundstück steht der Allgemeinheit zur Nutzung nicht mehr zur Verfügung, die Flächen befinden sich wieder im „privaten“ Eigentum der Stadt Bochum. Es gelten nur noch die Rechtsvorschriften, die für alle privaten Grundstücke gelten.

Von einer Teileinziehung wird gesprochen, wenn die ursprüngliche Widmung nachträglich auf bestimmte Nutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise beschränkt wird. In diesen Fällen handelt es sich aber auch weiterhin um öffentliche Flächen, es wird lediglich der Gemeingebrauch verändert.

Bei einer Umstufung wird die öffentliche Straße (der Weg, der Platz) in eine andere Straßenklasse eingeordnet.

Einziehungen, Teileinziehungen und Umstufungen werden ebenfalls im Amtsblatt der Stadt Bochum veröffentlicht.

Widmungen, Einziehungen, Teileinziehungen und Umstufungen sind Verwaltungsakte, gegen die der Bürger rechtlich vorgehen kann. Es besteht die Möglichkeit, Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.

Auskunft in den oben genannten Fällen, erteilen Ihnen:

für die Stadtbezirke Wattenscheid und Bochum-Südwest
Frau Jäger  
Telefon: 0234 910-3595  
Zimmer: 1.2.150

für die Stadtbezirke Bochum-Mitte, Bochum-Nord, Bochum-Ost und Bochum-Süd
Herr Strehlau 
Telefon: 0234 910-3605  
Zimmer: 1.2.150

Adresse / Kontakt

Tiefbauamt
Technisches Rathaus (TR)
Hans-Böckler-Straße 19
44777 Bochum

E-Mail Adresse
tiefbauamt@bochum.de

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Das Bild zeigt das Technische Rathaus.

Anfahrt / Standort

Parkmöglichkeiten

Infos zu Parkmöglichkeiten finden Sie unter https://www.parken-in-bochum.de/.

Barrierefreier Zugang

Das Verwaltungsgebäude besitzt zwei Fahrstühle und ist ebenerdig zugänglich.