Veranstaltungen (beispielsweise Läufe, Umzüge, Feste et cetera), die öffentliche Flächen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, dürfen gemäß § 29 Absatz 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) nur mit einer besonderen Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde durchgeführt werden.
Vor Erteilung der Genehmigung ist ein Beratungs- und Informationsgespräch erforderlich.
Die Genehmigung muss mindestens zwei Monate vor der Durchführung der Veranstaltung eingeholt werden. Je nach Größe der Veranstaltung muss eine Genehmigung auch schon eher eingeholt werden.
Bei Großveranstaltungen ist ein weiterer Antrag zur Durchführung zu stellen.